POL-REK: Pulheim - Motorrollerfahrer verletzt
Pulheim (ots)
Ein Roller kollidierte mit einem Auto. Der Zweiradfahrer fuhr ohne gültige Fahrerlaubnis.
Am Dienstagabend (3. Mai), 22.25 Uhr, war der 19-Jährige auf dem Roller auf der Barbarastraße in Fahrtrichtung Auf dem Driesch unterwegs. Er fuhr in die Einmündung Barbarastraße/Auf dem Driesch, ohne das Verkehrszeichen 206 (Haltegebot und Pflicht, die Vorfahrt des Querverkehrs zu achten) zu beachten. Als er nach links in die Straße Auf dem Driesch einbog, kollidierte er mit dem Auto. Der 40-jährige Autofahrer kam Auf dem Driesch aus Fahrtrichtung Starenweg. Der Rollerfahrer stürzte und rutschte mit seinem Fahrzeug gegen einen Mast. Er verletzte sich leicht, lehnte aber eine ärztliche Behandlung ab. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Den Roller, der ungedrosselt eine Geschwindigkeit von mindestens 70 Stundenkilometer erreicht und somit zum Kleinkraftrad wird, nutzte der Fahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. Gegen die Halterin des Rollers wird wegen Verdacht des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409
Original-Content von: Polizei Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell