POL-REK: Gemeinsamer Einsatz - Kerpen
Kerpen (ots)
Mitarbeiter der Stadt Kerpen, der Bundespolizei und der Polizei des Rhein-Erft-Kreises kontrollierten am Donnerstag (09. Juni) die Bahnhöfe im Stadtgebiet und deren Umfeld. Im Namen der drei Behörden wird wie folgt berichtet.
Bahnhöfe und deren Umfeld sind Orte, an denen sich überdurchschnittliche viele Straftaten oder Verstöße gegen andere Vorschriften (zum Beispiel Jugendschutzbestimmungen, Gewerbebestimmungen) ereignen. Menschen fühlen sich im Bereich von Bahnhöfen oftmals unwohl und unsicher. Aus diesem Grunde führen seit einiger Zeit die drei genannten Behörden -ordnungspartnerschaftlich- Kontrollen durch. Sie dienen der Kriminalitätsbekämpfung und dem Erkennen anderer Gesetzesverstöße aber auch der Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger.
Insgesamt wurden am Donnerstagnachmittag bis in den Abend hinein nahezu 100 Personen und 14 erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe kontrolliert. Fünfzehn Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden gefertigt, davon zwei von Mitarbeitern der Stadt Kerpen. Eine wegen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Im zweiten Fall verkaufte ein Gewerbebetrieb ohne Konzession Alkohol.
Von der Bundespolizei wurde eine Person festgenommen. Gegen den 35-jährigen Bergheimer lag ein Haftbefehl vor. Er musste wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt entweder 1920,- Euro Geldstrafe zahlen oder ersatzweise 48 Tage in eine Justizvollzugsanstalt(JVA). Da er kein Geld hatte, ging es für ihn nicht mit der Bundesbahn sondern mit der Bundespolizei weiter - in eine JVA.
Nicht nur Personen im Bahnhof oder auf dem Bahnsteigen wurden kontrolliert. Auch Fußgänger und Fahrzeugführer auf der Straße. Es wurde das Einhalten der Verkehrsvorschriften überprüft. Dabei wurde auch der Blick in den Kofferraum geworfen, ob verdächtige Gegenstände (Diebesgut, verdächtige Werkzeuge oder Betäubungsmittel) vorhanden waren. Schließlich werden an Bahnhöfen nicht selten PKW aufgebrochen.
In einem Fall hatte ein PKW-Fahrer mit 0,7 Promille zuviel Alkohol im Blut. Er erhält eine Anzeige und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat.
12 weitere Verkehrsteilnehmer erhielten zudem wegen anderer Delikte (Handytelefonieren und Gurtverstöße) Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
23 durften ein Verwarnungsgeld bezahlen - wegen geringerer Verkehrsverstöße. Sie führten keinen Verbandskasten mit oder die Ausrüstung ihres Fahrzeugs war nicht vorschriftsmäßig.
Die drei Ordnungspartner waren sich nach der Kontrolle einig: Es wird weitere große Kontrollen wie diese geben. 25 Mitarbeiterinnen der Behörden waren diesmal dabei!
Die Kontrollen im Rahmen der normalen Streifendienst finden in unregelmäßigen Abständen immer statt, Großkontrollen seltener! Aber immer unangekündigt!
Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409
Original-Content von: Polizei Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell