POL-REK: Verfolgungsjagd durch Horrem - Kerpen
Kerpen (ots)
Den Motorradschutzhelm hochgeschoben oben auf dem Kopf, ein Handy am Ohr! So fuhr ein Motorrollerfahrer an einer Polizeistreife vorbei. Die Verfolgung begann.
Am Donnerstagnachmittag (11. August) um 15:15 Uhr sahen Polizeibeamten, die an der Kreuzung Merodestraße/Hauptstraße das Verkehrsgeschehen überwachten, den Zweiradfahrer. Er sollte angehalten werden, sie fuhren hinterher. Den Aufforderungen über Lautsprecher aus dem Polizeifahrzeug heraus anzuhalten, kam der Mann nicht nach. Im Gegenteil, er gab Gas und missachtete mehrfach die Verkehrsregeln (Rotlicht an Ampeln, fuhr über Gehwege und so weiter). Dabei gefährdete er Passanten und auch PKW-Fahrer, die Notbremsungen machen mussten. Er wechselte die Fahrbahnseiten in Schlangenlinien, um offensichtlich ein Überholen zu verhindern.
Zeugen und dabei gefährdete Verkehrsteilnehmer melden sich bitte beim Verkehrskommissariat unter Telefon 02233-520 -soweit ihre Personalien nicht von der Polizei aufgenommen wurden!!!
Es gelang dem Mann an der Straße Am Kalkofen, an einer mit Sperrpfosten versehenen Unterführung, unter die Bundesbahnstrecke zu entwischen. Aber nur kurzfristig! In der Zwischenzeit hatten sich weitere Streifenwagen nach Horrem begeben. Es gelang der Polizei den Mann etwas später An der Malzmühle festzunehmen. Dort hatte er sich festgefahren. Er wurde zu Fuß verfolgt und warf dabei seinen Schutzhelm gezielt in Richtung der verfolgenden Polizisten. Sie konnten ausweichen, den Mann einholen, zu Boden bringen und überwältigen. Er wurde gefesselt zur Polizeiwache gebracht.
Der 22-jährige Festgenommene ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Eine Blutprobe wurde entnommen. Bei der Verfolgung wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt. Auch der 22-Jährige erlitt leichte Verletzungen bei der Festnahme. Mit dieser wollte er sich nach seiner Entlassung nach der Blutprobe selbst in ärztliche Behandlung begeben.
Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er seit 2006 mit ähnlichen Aggressionsdelikten im Straßenverkehr, Bedrohungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Bedrohungen und Raubdelikten in Erscheinung getreten war. Nun erfolgte erneut eine Strafanzeigenfertigung unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verkehrsgefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das Fahrzeug hatte er gegen den Willen seines Vaters benutzt, stellte sich heraus. Der Vater verzichtete auf einen Strafantrag.
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