POL-REK: Brandstiftung nicht ausgeschlossen - Bergheim
Bergheim (ots)
Das Feuer im Keller des Hauses an der Kentener Heide entstand durch eine fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung.
Am Montagmorgen (22. August) brannte es im Keller des Hauses (siehe Pressemitteilung vom 22.08.2011, 15.25 Uhr, Feuer im Keller eines Mehrfamilienhauses). Ein technischer Defekt ist nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen durch das zuständige Kriminalkommissariat ausgeschlossen. Fest steht, dass in einem Kellerraum ein offenes Feuer ausbrach. Die Ermittlungen dauern an.
Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Kriminalkommissariat 11 unter der Telefonnummer 02233/520 in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an:
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