POL-REK: Durch Laserpointer geblendet - Brühl
Brühl (ots)
Am Dienstag (04. Oktober) hielt sich der 45-jährige Zeuge gegen 18:00 Uhr auf einem Parkdeck an der Clemens-August-Straße auf. Dort blendete ihn plötzlich zwei Mal ein starker grüner Lichtstrahl. Er sah kurzzeitig Flimmern vor den Augen.
Der 22-jährige Beifahrer eines Autos, das im gleichen Zeitraum vor der Zufahrtsschranke des Parkdecks stand, traf ebenfalls ein Laserstrahl im Gesicht. Auch er bemerkte kurzfristig ein Flimmern vor den Augen.
Der Fahrer des Pkw, sowie der 45-jährige Zeuge erkannten einen Jungen, der auf einer Treppe gegenüber des Parkdecks stand. Als die hinzu gerufene Polizei den 13-jährigen ansprach, hielt er einen Laserpointer in der Hand. Spontan äußerte der Junge, dass er mit dem Laser geleuchtet habe. Der Laserpointer wurde sichergestellt und die Erziehungsberechtigten benachrichtigt.
Die Polizei weist darauf hin, dass durch das Leuchten in Augen und Gesicht eine Blendwirkung eintreten kann, die zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führt. Nachhaltige Verletzungen im Augenbereich sind möglich. Die Reichweite eines solchen Laserstrahls beträgt mehrere Kilomter.
Durch derartige Handlungen können Straftatbestände wegen Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr (bzw. Bahn- / Luftverkehr) sowie Körperverletzungsdelikte verwirklicht werden.
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