POL-REK: 11.11.11. - Die Polizei hofft und warnt!!! - Rhein-Erft-Kreis
Hürth (ots)
Der Führerschein kann schon ab 0,3 Promille entzogen werden, wenn bei einem Unfall Anzeichen für eine Fahruntauglichkeit vorliegen. Ähnliches gilt für den Genuss anderer (Rausch-) Betäubungsmittel.
Die Karnevalssession 2011/2012 beginnt am Freitag, einem ganz jecken Datum im Rheinland.
Die Polizei hofft auf verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer. Wer sich berauscht ans Steuer setzt, der sei allerdings gewarnt: Um der Unfallursache (Fahren und Alkohol- und Drogeneinfluss) Einhalt zu bieten, setzt die Polizei auf Verkehrskontrollen (sprich Alkohol- und Drogenkontrollen).
Dass der Genuss anderer Rauschmittel als Alkohol für Verkehrsteilnehmer Folgen hat, erfuhr am Dienstagabend (08. November) um 18:40 Uhr ein 21-jähriger Kerpener in Hürth. Er geriet auf der Wendelinusstraße in eine Verkehrskontrolle. Die Polizeibeamten stellten bei ihm stark geweitete Pupillen fest, die auch bei starkem Lichteinfall nur schwach reagierten. Ein typisches Anzeichen für möglichen Drogenkonsum.
Ein Drogentest bestätigte den Verdacht mit Hinweis auf den Konsum von Cannabisprodukten oder/und Amphetaminen. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Zur Prüfung seiner Fahrtauglichkeit wurde eine Blutprobe entnommen. Wenn diese im Gutachten positiv ist, hat der Mann mit einem Fahrverbot zu rechnen. Außerdem erhält die Führerscheinbehörde (Straßenverkehrsamt) eine Meldung über den Vorfall. Dort wird geprüft, ob er sich einem weiteren Drogenscreening unterziehen muss, bevor er seinen Führerschein zurück bekommt.
Alles kostet Zeit und Geld, ähnlich der Folgen mit Alkoholeinfluss ein Auto geführt zu haben.
11.11.11. ein super Datum für die Jecken aber im Rückblick keines mit Schrecken!
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