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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Festnahme nach Enkeltrick - Bergheim

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Eine 78-Jährige Bergheimerin zahlte 18.000 Euro an eine Betrügerin.

Im Laufe des Freitagmorgens (21. September) überzeugte eine Anruferin die 78-jährige davon, dass sie die Enkelin ist und dringend Geld benötige. Dabei überzeugte die Anruferin die Opfer, denn sie ging gemeinsam mit ihrem Ehemann (77) zur Bank und holte das Geld ab. Zuhause angekommen kam eine "Beauftrage" der Enkelin und holte das Geld ab.

Im Nachgang kam es beiden Opfern alles sehr merkwürdig vor und sie verständigten die Polizei. Die leitete eine Nahbereichsfahndung ein. Eine Zivilstreife sah gegen 14:00 Uhr die von den Opfern sehr gut beschriebene Abholerin in einem PKW sitzen.

Bei der Kontrolle überreichte die 32-jährige Frau sofort die erschwindelten 18.000 Euro und sagte: "Hier ist das Geld."

Die Fahrerin des Autos wurde ebenfalls überprüft. Bei ihr handelte es eindeutig um eine hilfsbereite Bürgerin, die die Betrügerin auf einer Landstraße aufgenommen hatte.

Während der Ermittlungen wurde bekannt, dass die Täterin im Frühjahr in Süddeutschland bei einer ähnlichen Tat festgenommen wurde. Ihr sollte gerade Geld übergeben werden.

Die Täterin machte keine weiteren Angaben zur Sache.

Staatsanwaltschaft und Haftrichter erkannten keine Haftgründe, weil die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern in Frankfurt über einen festen Wohnsitz verfügt. Nach den Ermittlungen durch Polizeibeamte des Kriminalkommissariats 12 in Hürth wurde die 32-Jährige am Samstag entlassen. Die Ermittlungen zu den Hintermännern oder -Frauen der Geldbotin dauern an.

Enkeltrick - Präventionshinweise

Wenn alte Menschen betrogen werden - der Enkeltrick, ein bundesweites Betrugsphänomen

Mit dem Enkeltrick bringen die Täter ältere Menschen nicht selten um all ihre Ersparnisse. Manchmal nehmen die Opfer sogar einen Kredit auf, um ihrem "Enkel" aus einer angeblichen Notsituation zu helfen.

Die Masche des Enkeltricks:

Die Täter rufen bei ihren Opfern an und geben sich häufig als Verwandter aus. Durch geschicktes Ausfragen erfahren sie Vieles über die Familie des Opfers, so auch den Namen des "Enkels" oder "Neffen", mit dem sie sich im weiteren Verlauf des Telefonats ausgeben. Dann schildern sie, sich in einer Notsituation zu befinden, in der sie sofort dringend einen großen Geldbetrag benötigen und drängen ihr Opfer, ihnen das Geld zu besorgen. Wenn der ältere Mensch sich darauf einlässt, erscheint, weil der vermeintliche Enkel natürlich verhindert ist, ein Freund oder Bekannter des angeblichen Enkels und holt das Geld ab. Beim nächsten Gespräch mit dem echten Enkel fliegt der Betrug auf. Häufig genieren sich die Opfer, auf einen so schmutzigen Betrug hereingefallen zu sein und offenbaren sich niemandem. Die Polizei vermutet, dass aus diesem Grund die Dunkelziffer gerade bei den Straftaten, wo es zu einem Schaden kommt, sehr hoch ist.

Vorbeugehinweise:

Ganz wichtig ist es immer festzustellen, ob es sich bei dem Anrufer tatsächlich um denjenigen handelt, der er vorgibt zu sein!

Sprechen Sie den Anrufer nicht mit einem Namen an. Fragen Sie immer nach dem Namen des Anrufers. Erzählen Sie dem Anrufer nichts über ihr privates Umfeld. Stellen Sie dem Anrufer Fragen, die nur durch die echte Person beantwortet werden können. Rufen Sie denjenigen, der der Anrufer vorgibt zu sein, unter einer Ihnen bekannten Telefonnummer zurück, um sicher zu gehen, dass es sich tatsächlich um den Verwandten oder Bekannten handelt, der angerufen hat. Gehen Sie nicht auf die Forderung des Anrufers ein. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Sagen Sie auf keinen Fall, dass Sie Wertsachen zu Hause haben. Informieren Sie eine Vertrauensperson. Übergeben Sie nie Geld an einen Unbekannten. Lassen Sie keine fremde Person in Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Informieren Sie die Polizei.

Pressekontakt:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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