POL-REK: Räubertrio ermittelt - Pulheim
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Der Geldbote eines Supermarktes wurde überfallen, ein Ermittlungsansatz fand sich rasch.
Am 22. Oktober 2012 gegen 10:00 Uhr verließ ein Geldbote einen Supermarkt in Sinnersdorf. Sein Ziel: Ein Geldinstitut im gleichen Ort. Seine Aufgabe: Einen fünfstelligen Geldbetrag dort einzuzahlen. Eigentlich wäre ihm wie sonst üblich nichts geschehen. Er plante stets zu unterschiedlichen Zeiten seine Wege zu gehen, um sein Ziel zu erreichen. An diesem Tag war es anders. Er erreichte das Geldinstitut nicht. Auf der Stommelner Straße überfiel ihn ein Unbekannter. Der sprühte ihm ohne Vorwarnung Reizgas ins Gesicht, trat und schlug ihn und entriss ihm eine Tasche mit einem fünfstelligen Geldbetrag. Das Opfer (26) wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, konnte es nach ambulanter Behandlung wieder verlassen. Der Täter floh.
Bei den ersten Ermittlungen des Kriminalkommissariats 13 kam der Verdacht auf, dass jemand "Ahnungen" von dem möglichen Weg des Geldboten hatte. So kamen die Beamten auf die Spur von drei Männern im Alter von 21, 23, und 25 Jahren. Zwei von ihnen sind aus Pulheim und einer aus Köln. Sie hatten Kenntnis von möglichen "Geldtransporten" zu Fuß zur Bank. Gemeinsam spionierten sie die Umstände und den Tatort aus. Nach der Tat flohen sie gemeinsam im Auto eines Tatverdächtigen zur Wohnung einer Freundin. Dort teilten die sie Beute.
Verdeckte Ermittlungen wurden eingeleitet, die den Anfangsverdacht des Polizeibeamten des Raubkommissariats erhärteten. Ein Richter erließ am 6. und 12. Dezember drei Untersuchungshaftbefehle. Diese wurden, weil alle Täter geständig waren, gegen Auflagen außer Kraft gesetzt. Eine Gerichtsverhandlung wird es dennoch geben. Die drei polizeilich nicht unbekannten, arbeitlosen Männer sind des schweren Raubes verdächtig. Für diese Tat sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren vor.
Zudem haftet jeder Einzelne (!) für die Schadenssumme im unteren fünfstelligen Eurobereich, die sie bereits "durchbrachten", wie es in ihren Vernehmungen heißt! (ha)
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