POL-REK: Drogen und Alkohol statt Ostereier - Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Die Zahl der berauschten Fahrer auf den Straßen war über Ostern erschreckend hoch.
Die Polizei in Rhein-Erft-Kreis registrierte über die Ostertage (Freitag, 29. März bis Dienstag, 02. April) insgesamt 21 Autofahrer, die entweder zu tief ins Glas geschaut oder Drogen konsumierten hatten.
Zehn Autofahrer fielen bei Verkehrsverstößen oder bei Verkehrsunfällen auf. In der Atemluft wurde Alkohol festgestellt. Der Aderlass folgte. Ihnen drohen hohe Bußgelder, Geldstrafen und die Abgabe des Führerscheins.
Elf Fahrer überprüften die Polizeibeamten mit einem positiven Vortest auf den Konsum von Betäubungsmitteln. Auch diesen wurde Blut entnommen, um den Wirkstoff und die Konzentration festzustellen. Die zu erwartenden Sanktionen werden für den Ein oder Anderen ebenfalls empfindlich ausfallen.
...und nach Ostern ging es weiter: Am Dienstagabend (02. April) fuhr um 20:40 Uhr in Hürth ein 26-Jähriger mit seinem Wagen über die Bachstraße in die Berrenrather Straße. Bei der Verkehrskontrolle wirkte der Fahrer nervös und seine geröteten Augen deuteten auf einen Drogenkonsum hin. Die Pupillen reagierten auf Lichteinfall nur gering. Der Vortest bestätigte den Verdacht: Im Speichel des 26-Jährigen wurden Spuren von Kokain festgestellt. Nach der Blutprobenentnahme wurde er entlassen und Anzeigen gefertigt.
Die Rechtslage: Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen ein Fahrverbot und ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro. Wer mit 1,1 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat, die zu einem Entzug der Fahrerlaubnis, Punkten im Verkehrszentralregister und zu einer Geldstrafe führen kann. Wer bereits mit 0,3 Promille Schlangenlinien fährt, einen Unfall verursacht, sonstige Fahrfehler macht und somit durch 'alkoholtypische Ausfallerscheinungen' auffällt, der begeht damit ebenfalls schon eine Straftat mit der Folge des Führerscheinentzuges. Grenzwerte gibt es im Bereich der Drogen (anders als beim Alkohol, 1.1 Promille Grenzwert) nicht. Hier reicht der begründete Verdacht eines Drogenkonsums (Vortestergebnis).
Die Polizei rät: Trunkenheits- und Drogenfahrten sind kein Kavaliersdelikt! Sie sind oftmals ursächlich für folgenschwere Verkehrsunfälle. Wir appellieren an Ihre Vernunft. (bm)
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