POL-REK: 14 Alkohol- und Drogenfahrten beendet - Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Die Beamten stellten Führerscheine sicher und fertigten nach den Blutproben Anzeigen.
Streifenbeamte hielten am Wochenende (14.-16. Dezember) 14 Autofahrer an, die unter Alkoholeinwirkung standen oder vor Fahrtantritt Drogen konsumierten.
Am frühen Samstagmorgen hielten die Beamten um 04:30 Uhr auf der Hackenbroicher Straße in Pulheim einen weißen Kleinwagen an. Dessen Fahrerin (50) war mit 2,14 Promille Alkohol im Blut unterwegs. Um 23:00 Uhr bemerkten die Beamten einen 36-Jährigen, der mit seinem Wagen sehr langsam im Kreisverkehr auf der Aachener Straße in Bergheim fuhr. Die Kontrolle ergab, dass er mit 1,8 Promille sein Fahrzeug nicht sicher beherrschte.
Am Sonntag (15. Dezember) fuhren die Beamten um 04:25 Uhr auf der Landesstraße 122 in Kerpen einem blauen Pkw hinterher. Den Anhaltezeichen des Streifenwagens folgte der 53-jährige Fahrer erst auf der Autobahnzufahrt zur Autobahn 4 in Richtung Aachen. Der Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 1,5 Promille.
Ein 32-Jähriger wurde am Montagmorgen (16. Dezember) um 01:35 Uhr auf der Steifensandstraße angehalten und kontrolliert. Dabei stellten die Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch in seiner Atemluft fest. Der Test ergab einen Wert von 1,14 Promille. Zudem bemerkten die Beamten die verengten Pupillen des Mannes. Der Drogenvortest verlief positiv auf den Konsum von Kokain.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol- und Drogeneinfluss kein Kavaliersdelikt ist. Es ist nicht abschätz- oder berechenbar, wie viele alkoholische Getränke oder Drogen ein Mensch zu sich nehmen kann, bevor er die Grenze des Erlaubten, bzw. der relativen Fahruntüchtigkeit erreicht. Die Polizei führt jetzt zur Weihnachtsmarktzeit und an Tagen nach den Weihnachtsfeiern verstärkt Alkoholkontrollen durch. Achten Sie auf Restalkohol! Die Polizei rät daher, auf jeglichen Alkoholkonsum zu verzichten, wenn man noch fahren will. Für Fahranfänger gilt ohnehin bereits die 0,0 - Promillegrenze! (bm)
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