POL-REK: Schulwegunfall - Bedburg
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Die Polizei weist auf die Pflichten eines Fahrzeugführers nach einem Verkehrsunfall - insbesondere mit einem Kind - hin.
Eine 58-jährige Bedburgerin befuhr am Dienstag (16. September) um 07:30 Uhr mit ihrem Pkw die Erkelenzer Straße. In ihrer Fahrtrichtung (Harffer Schlossallee) parkten nach eigenen Angaben mehrere Pkw. Sie fuhr an diesen über dem Fahrstreifen des Gegenverkehrs vorbei. Zeitgleich befuhren zwei Fahrradfahrer den Fahrstreifen in Gegenrichtung. In der Engstelle stürzte ein 10-Jähriger mit seinem Fahrrad auf den rechten Gehweg und verletzte sich. Die Pkw-Fahrerin setzte ihre Fahrt fort.
Der 10-Jährige wurde mit einem Rettungswagen in eine Klinik gefahren. Die Erziehungsberechtigte erschien an der Unfallstelle. Die Beamten fertigten eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht. Sie trafen die 58-Jährige später in Kaster auf der St.-Rochus-Straße an.
Die Polizei weist darauf hin, dass unfallbeteiligte Fahrzeugführer gesetzlich dazu verpflichtet sind, unverzüglich anzuhalten und Hilfe zu leisten. Dazu gehört nicht nur die Hilfe Verletzten gegenüber, sondern auch das Absichern der Unfallstelle. Das Hinzuziehen der Polizei oder der Erziehungsberechtigten sollte bei Unfällen mit Kindern selbstverständlich sein. Sie können keine verlässlichen Angaben zur Situation oder ihrer Verletzungen machen, so die Rechtsprechung. (bm)
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