POL-REK: Raubüberfälle auf Tankstellen geklärt - Aachen/Köln/Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Raubüberfälle auf Tankstellen geklärt - Aachen/Köln/Rhein-Erft-Kreis
Bei der Anfahrt zum letzten Überfall schlugen Spezialeinheiten der Polizei zu und nahmen die Täter fest.
Sieben Tankstellen wurden von insgesamt neun Tätern und Helfern überfallen. Am 21. Februar nahmen Polizeibeamte die ersten fünf von ihnen fest. Im Tatfahrzeug befanden sich die Maskierung und die Tatwaffen. Vorangegangen waren seit dem ersten Überfall am 7. Dezember 2014 auf die Raststätte Bedburger Land/Ost (Bedburg/Erft) umfangreiche Ermittlungen beim Kriminalkommissariat 13 in Hürth. Dazu erwirkten sie über die Staatsanwaltschaft Köln mehrere Gerichtsbeschlüsse.
Was zunächst wie eine Einzeltat aussah, setzte sich am 21. Januar mit dem Überfall auf die Raststätte Bedburger Land/West fort. Es folgten eine Star-Tankstelle in Pulheim am 23. Januar, die Rastanlage Aachener Land an der Autobahn 4 (Fahrtrichtung Köln) am 25. Januar, die Rastanlage Ville Ost (Hürth) an der Autobahn 1 am 29. Januar, eine Westfalen Tankstelle in Köln am 3. Februar und der erneute und letzte vollendete Überfall auf die Raststätte Aachener Land (Fahrtrichtung Köln) am 8. Februar.
Die Täter gingen in unterschiedlicher Besetzung vor. Alle sind im Alter von 16 (!) bis 23 Jahren. Sie traten allesamt bis dato nur mit Delikten aus dem Bereich der "leichten" Kriminalität in Erscheinung. Bei den benutzten Schusswaffen handelte es sich um Schreckschuss- oder Softairpistolen. Diese sahen echten "Kaliber neun Millimeter-Schusswaffen" zum Verwechseln ähnlich. Zudem bedrohten die Täter ihre Opfer mit Messern.
Von den neun Tätern sitzen derzeit fünf in Untersuchungshaft. Einer wurde von der Haft verschont und einer war bis zum Wochenende (21./22. März) flüchtig. Er wurde nun ebenfalls festgenommen und vom Richter in Untersuchungshaft geschickt. Zwei Helfer aus dem Umfeld wurden nicht dem Haftrichter vorgeführt. Die Schadensummen bei den einzelnen Überfällen beliefen sich im dreistellen Eurobereich. Der Gesamtschaden liegt bei etwa 5.000 Euro.
Den Tätern, die in ihren Vernehmungen die Ausübung der Taten überwiegend einräumten, drohen empfindliche Haftstrafen. (ha)
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