POL-REK: Schulwegunfall - Hürth
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Eine Zehnjährige wurde leicht verletzt beim Überschreiten der Fahrbahn vor einem Schulbus.
Der Verkehrsunfall ereignete sich am Mittwoch (19. August, 15:35 Uhr) auf der Bonnstraße. Ein Schulbusfahrer (49) hielt seinen -als Schulbus gekennzeichneten Bus- an der Haltestelle "Deutscher Ring" in Fahrtrichtung Sudetenstraße an. Nach seinen Angaben hatte er dazu das Warnblinklicht eingeschaltet. Ein in gleiche Richtung fahrender PKW-Fahrer (65) überholte den wartenden Bus. Nach übereinstimmenden Angaben der Beteiligten querte das Kind die Straße vor der Front des Busses. Es stieß leicht gegen den rechten Kotflügel des PKW. Die Zehnjährige verletzte sich. Sie kam mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus und durfte nach ambulanter Behandlung mit ihrer Mutter das Krankenhaus wieder verlassen.
Präventionshinweise: Wenn Schulbusse (und/oder Linienbusse) bei der Anfahrt zu einer Bushaltestelle bereits die Warnblinkanlagen eingeschaltet haben, dürfen sie nicht überholt werden. Steht ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage, dann darf an ihm -bremsbereit- in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren mit äußerster Vorsicht vorbeigefahren werden, immer unter dem Grundsatz: Niemand darf gefährdet werden! Hinweise an die Eltern/Fußgänger: Abgesehen von der rechtlichen Regelung sollten Eltern/Fußgänger immer mit ihren Kindern das Verhalten beim Verlassen des Busses üben. Die Kinder/Fußgänger sollten solange warten, bis eine Sichtbehinderung (zum Beispiel ein Bus) nicht mehr vorhanden ist. Hier gilt der Grundsatz: Kinder/Fußgänger haben keine "Knautschzonen" und ein Zusammenstoß hat immer schmerzhafte Folgen! (ha)
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