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POL-REK: Gefährliches Verhalten am Fußgängerüberweg - Pulheim

POL-REK: Gefährliches Verhalten am Fußgängerüberweg - Pulheim
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Rhein-Erft-Kreis (ots)

Eine Mutter überquerte mit ihrem vierjährigen Kind die Straße. Ein Autofahrer fuhr ohne zu halten weiter.

Am Mittwoch (09. September) befand sich eine 36-jährige Mutter um 08:50 Uhr mit ihrem Kind auf dem Fußgängerüberweg der Sinthener Straße, Höhe REWE-Markt. Die Mutter stieg ab und schob ihr Fahrrad, ihr Sohn rollte auf einem Kinderfahrrad daneben in geringem Abstand weiter. Autofahrer aus Richtung Sinthern ermöglichten beiden, den Fußgängerüberweg zu nutzen und hielten an.

Anders ein Autofahrer, der sich dem Überweg mit seinem silbernen Kleinwagen aus Richtung Geyen näherte: Er beschleunigte nach Angaben der Zeugin sein Fahrzeug, umfuhr beide mit einem Schlenker und setzte seine Fahrt fort, ohne anzuhalten!

Die 36-Jährige erstattete gegen den unbekannten Autofahrer Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung.

Die Polizei weist darauf hin, dass das falsche Verhalten hohe Bußgelder nach sich zieht. Ermöglicht man einem bevorrechtigten Fußgänger an einem Überweg nicht das Überqueren oder fährt nicht mit mäßiger Geschwindigkeit heran, so werden 80,- Euro Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister fällig. Kommt der Tatbestand der Gefährdung hinzu, so werden 100,- Euro und ein Punkt verbucht. Bei einem Unfall sind es 120,- Euro und ein Punkt. (bm)

Pressekontakt:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
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Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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