POL-REK: Neun Alkohol- und Drogenfahrten beendet - Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Den Betroffenen wurden Blutproben entnommen und Anzeigen gefertigt. Die Polizei kontrolliert ganzjährig die Verkehrstüchtigkeit von Kraftfahrern.
In der Zeit zwischen Freitag (27. Mai, 21:05 Uhr) und Montag (30. Mai, 00:05 Uhr) stellten Streifenbeamte bei Verkehrskontrollen und Unfallaufnahmen kreisweit neun Fahrerinnen und Fahrer mit Verdacht auf Drogen- oder Alkoholkonsum fest. Sechs Fahrer im Alter zwischen 20 und 42 Jahren und vier Frauen im Alter zwischen 30 und 63 Jahren zeigten drogen- oder alkoholtypische Ausfallerscheinungen.
Eine 63-Jährige verursachte mit 2,28 Promille am Sonntag (29. Mai) um 20:00 Uhr in Bergheim-Thorr einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Sie kam aus bisher ungeklärter Ursache mit ihrem Pkw von der Fahrbahn ab, fuhr über einen Grünstreifen und stieß mit der Fahrzeugfront gegen eine Grundstücksmauer. Es entstand ein Sachschaden von etwa 4.000,- Euro. Die alkoholisierte Fahrerin entfernte sich in Richtung Wohnanschrift, wo sie kurze Zeit später von der Polizei angetroffen wurde. Ihren Führerschein stellten die Beamten sicher.
Eine 46-Jährige wurde am selben Tag um 21:20 Uhr in Bedburg auf dem Leitweg von Zeugen bei ihrem Einparkversuch mit ihrem Pkw gesehen. Die Anhängerkupplung ihres Pkw stieß gegen die Fahrzeugfront eines abgestellten Pkw. Zeugen sprachen sie an, worauf sie sich jedoch unbeeindruckt von der Unfallstelle zur Wohnanschrift entfernte. Polizeibeamte trafen sie dort wenig später an und befragten sie zum Vorfall. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 1,34 Promille. Ihren Führerschein beschlagnahmten die Beamten.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol- und Drogeneinfluss kein Kavaliersdelikt ist. Es ist nicht abschätz- oder berechenbar, wie viele alkoholische Getränke oder Drogen ein Mensch zu sich nehmen kann, bevor er die Grenze des Erlaubten, bzw. der relativen Fahruntüchtigkeit erreicht. Achten Sie auf Restalkohol! Die Polizei rät daher, auf jeglichen Alkohol- und Drogenkonsum zu verzichten, wenn man noch fahren will. Für Fahranfänger gilt ohnehin bereits die 0,0 - Promillegrenze! (bm)
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