POL-REK: Betrunken im Straßenverkehr- Köln/Kerpen
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Durch das aufmerksame Verhalten eines Zeugen konnte die Fahrt gestoppt werden.
Ein 44-jähriger Pkw-Fahrer informierte am Sonntagmorgen (19. Februar) gegen 08.45 Uhr die Polizei über "Notruf 110". Er fuhr auf der Bundesautobahn (BAB) 4 in Richtung Köln hinter einem Lkw, der sehr starke Schlangenlinien fuhr. Der weiße Kastenwagen nutzte nach Angaben des Zeugen zeitweise alle drei Fahrstreifen. An der Ausfahrt Elsdorf verließ das Fahrzeug die BAB und fuhr in Richtung Kerpen Sindorf. Der Zeuge blieb hinter dem Wagen und informierte die Polizei fortwährend über den Aufenthaltsort. Auf der Gustav-Heinemann-Straße trafen Polizeibeamte auf das stehende Fahrzeug und setzten ihren Streifenwagen hinter den Transporter. Der 46-jährige Fahrer bemerkte dies nicht. Er setzte den Rückwärtsgang ein, um seine Fahrt fortzusetzen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Streifenwagen. Die Beamten forderten den Fahrer auf, aus dem Wagen auszusteigen. Der Mann aus Kerpen konnte sich kaum auf den Beinen halten. Seine Atemluft roch stark nach Alkohol. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,3 Promille. Auf der Polizeiwache entnahm ein Arzt dem 46-Jährigen eine Blutprobe. Sein Führerschein wurde sichergestellt und ihm das Führen von Kraftfahrzeugen bis auf weiteres untersagt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss eingeleitet. Dem aufmerksamen Verhalten des Zeugen ist es zu verdanken, dass keine Personen zu Schaden kamen. Gerade in der Karnevalszeit kommt es vermehrt zu Trunkenheitsdelikten im Straßenverkehr. Bei Alkoholkonsum gilt: "Hände weg vom Steuer!". Die Benutzung eines Taxis oder von öffentlichen Verkehrsmitteln schützt nicht nur vor Führerscheinverlust, sondern trägt zur Verkehrssicherheit bei. Für junge Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge, die sich noch in der Probezeit befinden, gilt ein absolutes Alkoholverbot. Das Alkoholverbot gilt ebenso bei "begleitetem Fahren" für den Begleiter. Unterschätzt wird oftmals der Restalkohol am Morgen nach einer durchfeierten Nacht. Deshalb ist es auch in diesen Fällen unbedingt angesagt, das Fahrzeug stehen zu lassen und schon vor den Feiertagen eine Mitfahrgelegenheit zu organisieren. (bb)
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