POL-BM: Brühl Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Erftkreis (ots)
Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hat sich ein 17- jähriger Jugendlicher aus Brühl zu verantworten. Zur Verhinderung weiterer Straftaten sollte er am Mittwochabend (10.7.) in Gewahrsam genommen werden, nachdem er zuvor in alkoholisiertem Zustand Sachbeschädigungen begangen hatte. Er wehrte sich körperlich gegen die polizeiliche Maßnahme und versetzte einem Polizeibeamten einen Faustschlag ins Gesicht.
Gegen 22.30 Uhr hatten Bewohner des Wohnkomplexes "Im Bungarten" der Polizeiwache Brühl telefonisch Mitteilung über Sachbeschädigungen in den Hausfluren gemacht. Dort sollten mehrere Deckenleuchten zu Boden gerissen worden sein. In dem Objekt trafen die eingesetzten Polizeibeamten auf eine Gruppe Jugendlicher, in der sich auch der 17-Jährige befand. Da er von Zeugen als Tatverdächtiger benannt worden war, sollten seine Personalien festgestellt werden. Dieser Maßnahme widersetzte er sich, indem er das Haus verließ und auf der Straße weitere Zeugen beleidigte; ein gleichaltriger Jugendlicher beteiligte sich an den Beschimpfungen. Beide Personen standen zu diesem Zeitpunkt erheblich unter Alkholeinfluss. Beiden Störern wurde daraufhin eröffnet, zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Feststellung der Personalien der Wache Brühl zugeführt zu werden. Beim Versuch, den erstgenannten 17-Jährigen in den Streifenwagen zu setzen, versetzter dieser einem Polizeibeamten einen Faustschlag ins Gesicht, der jedoch keine Wirkung zeigte. Dem Mann wurden zwei Blutproben entnommen, der er angegeben hatte Betäubungsmittel konsumiert zu haben; ein bei ihm durchgeführter Alkoholtest hatte ein Ergebnis von 2,0 Promille angezeigt. Bis zu seiner Ausnüchterung blieb der 17-Jährige in polizeilichem Gewahrsam, ebenso wie sein gleichaltriger Freund. Bei ihm hatte ein Alkoholtest ein Ergebnis von 1,08 Promille angezeigt.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
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