POL-REK: 181030-4: Nicht nur zu schnell gefahren- Kerpen/Wesseling
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Ein Autofahrer (31) ist am Montag (29. Oktober) im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle aufgefallen. Bei seiner weiteren Überprüfung stellten die Beamten fest, dass er gegen mehrere Strafvorschriften verstoßen hatte. In Wesseling ist ein Rollerfahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren.
Der 31-Jährige fuhr mit seinem Auto auf der Stiftsstraße aus Richtung Blatzheim. Polizeibeamte führten in Höhe dort eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Da der Fahrer 17 km/h zu schnell fuhr, hielten die Beamten ihn an. Die Beamten stellten fest, dass der Elsdorfer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren ist. Bei der weiteren Kontrolle bemerkten sie, dass er keine gültige Fahrerlaubnis hatte und sein Auto nicht zum Straßenverkehr zugelassen war. Zudem hatte der 31-Jährige gestohlene Kennzeichen an seinem Auto angebracht. Im Fahrzeug fanden die Beamten Betäubungsmittel. Ein Arzt entnahm ihm auf einer Wache eine Blutprobe.
In Wesseling hielten Polizisten gegen 18:00 Uhr im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einen 21-Jährigen auf seinem Roller auf dem Schwingelerweg an. Bei ihm stellten die Beamten fest, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren ist. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten mehrere Tütchen mit offensichtlichen Betäubungsmitteln. Die Polizeibeamten nahmen ihn mit zu einer Wache. Dort stellten sie seine Identität fest und ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe.
Die Polizisten leiteten Strafverfahren gegen beide Personen ein. (wp)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell