POL-REK: 181102- 2 : Korrekturmeldung zu Einsätzen der Polizei zu Halloween 2018 - Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
In der Pressemitteilung von gestern (1. November) 181101-1 wurde mitgeteilt, dass die Polizei im Rhein-Erft-Kreis deutlich weniger Einsätze als im Vorjahr wahrnahm. Bei dem Vergleich zu den Einsätzen im Vorjahr wurden unterschiedliche Zeiträume berücksichtigt.
Korrekt ist: Zwischen 18:00 Uhr am Mittwoch (31. Oktober) und 06:00 Uhr am Donnerstag (01. November, Allerheiligen) verzeichnete die Polizeileitstelle insgesamt 215 Einsätze. 2017 ereigneten sich im vergleichbaren Zeitraum 224 Einsätze. In diesem Jahr (2018) waren es im Zeitraum von Mittwoch (31.Oktober) 06:00 Uhr bis Donnerstag (1.November) 06:00 Uhr insgesamt 382 Einsätze, im Vergleich zu 335 Einsätzen im Vorjahr (2017). Anbei die weiteren Inhalte der Pressemeldung: Dabei mussten die Beamten und Beamtinnen bei 27 Einsätzen einschreiten, die einen direkten Halloweenbezug hatten. Im Vorjahr (2017) waren es 20 Einsätze. Die Polizistinnen und Polizisten nahmen drei Anzeigen wegen Sachbeschädigung auf: In Brühl wurden mehrere Papierprospekte und Zettel vor Haustüren angezündet, wodurch aber kein weiterer Sachschaden entstand. Durch feiernde Jugendliche in Frechen wurde nach Verlassen einer Party ein Motorrad umgeworfen und dabei beschädigt. Die Täter konnten nicht mehr angetroffen werden. Sachbeschädigungen sind kein "Dummer-Jungen-Streich": Der Gesetzgeber sieht für diese Delikte neben der Schadensregulierung auch Freiheitsstreifen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor, bei einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung ist die Strafandrohung sogar noch höher. Fünf Mal kümmerten sich die Polizistinnen und Polizisten um Unfug. Unter dem Begriff "Unfug" verbirgt sich die Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die lärmend und Eier werfend durch die Straßen zogen ohne Beschädigungen zu verursachen. Insgesamt sechs Mal rückten Streifenwagen aus, um die Nachtruhe nach Halloween Feiern wieder herzustellen und die Ursachen zu beseitigen. Weiterhin kam es zu fünf Körperverletzungsdelikten, wobei es aber nicht zu schweren Verletzungen kam. Entsprechende Anzeigen wurden durch die Beamten gefertigt. Auffälligkeiten im Zusammenhang mit sogenannten "Horrorclowns" wurden nicht gemeldet. Herausragende Anlässe oder Feststellungen von gravierenden Sachschäden liegen zurzeit nicht vor. (cb)
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