POL-BM: Frechen Wohnungsverweisung nach häuslicher Gewalt
Erftkreis (ots)
Nach einer körperlichen Auseinandersetzung mit seiner Lebensgefährtin (52) wurde am Donnerstagabend (23.1.) einem 41- jährigen Mann aus Frechen von Polizeibeamten ein Betretungsverbot für die von ihm gemeinsam mit der Frau benutzte Wohnung ausgesprochen. Die Maßnahme stützt sich auf § 34 a Polizeigesetz NW und erlaubt dem Betroffenen erst zehn Tage später eine Rückkehr. Nachdem sich der 41-Jährige am Freitag (24.1.) dennoch Zutritt zu der Wohnung verschafft hatte, erwartet ihn nun ein Zwangsgeld von 500 Euro.
Am Donnerstagabend hatte sich die 52-Jährige hilfesuchend an die Polizei gewandt. Im Rahmen eines Streits hatte der 41-Jährige mit einer Bierflasche auf die Frau eingeschlagen. Durch Glassplitter erlitt die Geschädigte eine Kopfverletzung, die ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden musste.
Durch Polizeibeamte wurde der 41-Jährige noch am selben Abend der Wohnung verwiesen. Gleichzeitig wurde ihm ein Betretungsverbot der Räumlichkeiten für die Dauer von zehn Tagen ausgesprochen. Unterkunft fand der 41-Jährige bei seiner Mutter, zu deren Adresse ihn die Beamten transportierten.
Einen Tag später verschaffte sich der Störer unter Drohungen gegenüber seiner Lebenspartnerin Zutritt zu der Wohnung. Den alarmierten Polizeibeamten gab die 52-Jährige an, ihr Lebensgefährte habe erneut mit Schlägen gedroht. In einem Gespräch äusserte der 41-Jährige gegenüber den Beamten die Maßnahme verstanden zu haben, sich jedoch nicht daran halten zu wollen. Da der Mann zu diesem Zeitpunkt erheblich unter Alkoholeinwirkung stand (Alkoholtest 2,5 Promille), wurde er in Gewahrsam genommen. Dort verblieb er bis zu seiner Ausnüchterung.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
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