POL-REK: 190125:4: Achtung Haltestelle! - Kerpen
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Zwei Mädchen (13/14) wurden beim Überqueren der Fahrbahn von Autos erfasst und leicht verletzt.
Das 13-jährige Mädchen stieg am Donnerstag (24. Januar) um 12:50 Uhr in Horrem an der Bushaltestelle "Winterberg" der Straße "Auf dem Postberg" aus dem Schulbus. Der Fahrer des Busses hatte mit eingeschaltetem Warnblinklicht die Haltestelle angesteuert und gewartet, bis vorne und hinten alle Schülerinnen und Schüler den Bus verlassen hatten. Eine nachfolgende 57-jährige Autofahrerin fuhr an dem wartenden Bus links vorbei. Das Mädchen überquerte vor dem Bus die Fahrbahn und wurde durch den Wagen der 57-Jährigen erfasst und leicht verletzt. Die erziehungsberechtigte Mutter wurde informiert. Sie begleitete ihre Tochter im Rettungswagen, der sie vorsorglich ins Krankenhaus brachte. Um 17:45 Uhr überquerte eine 14-Jährige in Türnich die Heerstraße an der Haltestelle "Am Markt" hinter dem Bus und wurde vom entgegenkommenden Auto einer 44-Jährigen erfasst und ebenfalls leicht verletzt. Die informierte Mutter begleitete ihre Tochter ins Krankenhaus.
In beiden Fällen spielten die von den Autofahrerinnen gewählten Geschwindigkeiten eine Rolle. Dabei gibt es hinsichtlich des Verhaltens an Bushaltestellen aus Sicht nachfolgender und entgegenkommender Kraftfahrzeugführer eindeutige, gesetzliche Regelungen: Wenn ein Linienbus oder ein als Schulbus gekennzeichneter Bus an eine Bushaltestelle heranfährt und das Warnblinklicht einschaltet, darf dieser nicht überholt werden. Steht solch ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, darf aus beiden Richtungen kommend nur mit Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) dort vorbeigefahren werden. Auch sonst gilt: An solchen Stellen / an Bussen allgemein, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden, da dort immer mit Personen gerechnet werden muss! (bm)
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