POL-REK: 190715-4: E-Scooter hatten keine Straßenzulassung - Hürth
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Polizisten haben am Freitag (12. Juli) zwei E-Scooter-Fahrer gestoppt, die mit Fahrzeugen ohne Straßenzulassung unterwegs waren.
Gegen 17:45 Uhr fiel Beamten ein motorisierter Tretroller auf der Horbeller Straße auf. Sie stellten fest, dass der Roller keine nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung geforderte Fahrzeugplakette aufwies und somit für öffentliche Straßen nicht zulässig ist.
Ebenfalls verantworten muss sich ein 35-jähriger E-Tretroller-Fahrer, den Polizisten gegen 18:30 Uhr auf der Hans-Böckler-Straße stoppten. Auch dessen E-Scooter hatte keine Straßenzulassung. Darüber hinaus war das Fahrzeug nicht versichert. In beiden Fällen leiteten die Beamten Strafverfahren ein.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin:
- E-Scooter sind keine Spielzeugroller, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.
- Der Fahrzeugführer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
- Bei vorhandenen Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen mit Benutzungspflicht sind diese zu benutzen. Ansonsten ist auf der Fahrbahn/Straße zu fahren. Die Nutzung von Gehwegen ist unzulässig.
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.
- Die Höchstgeschwindigkeit für zugelassene E-Scooter beträgt 20km/h.
- Dringende Empfehlung der Polizei: Tragen Sie einen Helm (vergleichbar Fahrradhelm), um Kopfverletzungen zu vermeiden. (nh)
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