POL-BM: Erftkreis Polizei rät zur Vorsicht beim Kauf von Elektrorollern
Erftkreis (ots)
Seit einiger Zeit befinden sich neuartige Roller im Handel, die zum Teil als TÜV-geprüfte Zweiradroller angeboten werden und eher einem Kinderspielzeug ähneln, als einem motorisierten Fortbewegungsmittel. Die Erftkreispolizei stellt klar für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr bedarf es dafür einer Betriebserlaubnis und in den meisten Fällen auch eines Versicherungskennzeichens. Viele dieser Geräte haben aber gar keine Erlaubnis für den deutschen Straßenverkehr! Wer ohne Betriebserlaubnis ein solches Gefährt in Deutschland bewegt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit (ca. 50 und 3 Punkte). Fährt der Roller bauartbedingt schneller als 6 km/h kann dies sogar eine Straftat sein, weil dann Versicherungsschutz und ggf. auch ein Führerschein erforderlich sind: 10 bis 25 km/h = Mofaprüfbescheinigung > 25 km/h = Führerschein Klasse M Zur Zeit ermittelt die Erftkreispolizei bereits in mehreren Fällen gegen Fahrer von Elektrorollern wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz. Die Polizei rät daher >kaufen Sie nur Fahrzeuge mit einer deutschen Betriebserlaubnis, wenn sie auf den Erftkreisstraßen fahren wollen >versichern sie das Fahrzeug ordnungsgemäß >achten sie darauf, dass sie die notwendige Fahrerlaubnis haben >Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis nur auf Privatgelände bewegen.
(Karl Teichmann, Verkehrsdezernent)
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
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