POL-REK: 200323-1: Verstoß gegen Corona-Auflagen - Pulheim
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Trotz Verbots aufgrund der aktuellen Pandemie haben am Sonntag (22. März) mehrere Personen in einem Fitnessstudio trainiert.
Polizisten erhielten gegen 11:00 Uhr einen Hinweis einer Bürgerin, dass das Fitnessstudio trotz Verbots geöffnet habe. Als die Beamten am Studio eintrafen, stellten sie fest, dass die Fenster abgedunkelt waren und eine Einsicht ins Gebäude somit nicht möglich war. Aus dem Studio dröhnte Musik. Im Fitnessstudio trafen die Polizisten auf den Betreiber (59) sowie zwei weitere Männer (28/39), die offensichtlich entgegen der Anordnung an Geräten trainierten. Der 59-Jährige behauptete jedoch, dass lediglich Wartungsarbeiten durchgeführt worden seien. Die Beamten untersagten die weitere Nutzung der Trainingsgeräte und fertigten eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Die Polizei mahnt, sich an die aktuell geltenden Auflagen der Landesregierung zu halten. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. (nh)
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