POL-REK: 200427-3: Ergebnisse der kreisweiten Geschwindigkeitskontrollen der Polizei - Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
In der Zeit zwischen Montag (20. April) und Sonntag (26. April) überprüften Polizisten im Rahmen des europaweiten RoadPol-Konzeptes verstärkt das Geschwindigkeitsniveau der Verkehrsteilnehmer auf den Straßen.
Die Polizei kündigte am 16. April mit der Pressemeldung "200416-3: Kreisweite Geschwindigkeitskontrollen werden fortgeführt" eine verstärkte Beachtung des Straßenverkehrs an.
Dabei stellten die Beamten in der vergangenen Woche 127 Geschwindigkeitsverstöße fest. 122 Fahrzeugführer wurden angehalten und vor Ort verwarnt. Davon erhielten zehn von ihnen eine Zahlungsaufforderung. Bei fünf Fahrern war der Verstoß so gravierend, dass eine Ordnungswidrigkeitenanzeige folgt.
Die Polizei weist darauf hin, dass ab Dienstag neue Regeln bei Geschwindigkeitsverstößen gelten!
Bei Geschwindigkeitsverstößen werden Autofahrer mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am Montag, 27. April 2020, im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) veröffentlicht und am Dienstag, 28. April 2020, in Kraft tritt, künftig deutlich tiefer ins Portemonnaie greifen müssen als bisher. Auch ein Fahrverbot droht eher.
Hier einige Beispiele:
Innerorts werden ab 16 km/h Geschwindigkeitsübertretung künftig bereits 70 Euro Bußgeld fällig (bisher 35 Euro). Ab 21 km/h werden 80 Euro fällig, hinzu kommen ein Punkt in das Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot. Innerorts sind Bußgelder von maximal bis zu 680 Euro vorgesehen - für Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 70 km/h. Zudem werden drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte verhängt.
Außerorts liegen die Grenzen naturgemäß etwas höher. Trotzdem gibt es auch hier schon ab 21 km/h zu schnell einen Punkt sowie ein Bußgeld von 70 Euro. Ab 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu, das Bußgeld erhöht sich auf 80 Euro. Bei zu schnellem Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften sind maximal 600 Euro Bußgeld vorgesehen, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg für Verstöße höher als 70 km/h.
Vorsicht ist auch bei der Benutzung sogenannter "Blitzer-Apps" geboten! Diese sind ausdrücklich verboten. Sie dürfen weder auf Smartphones noch innerhalb von Navigationssystemen während der Fahrt verwendet werden.
Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass auch weiterhin nicht angekündigte Geschwindigkeitskontrollen im Kreis stattfinden werden. (bm)
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