POL-REK: 200623-1: Kontrollwoche der Polizei - Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
In der Zeit vom 15. Juni bis zum 21. Juni fand landesweit die 1. RoadPol-Kontrollwoche "Alkohol und Drogen" im Jahr 2020 statt. Einen Tag später überprüften Streifenbeamte eher zufällig einen Wagen, in dem ein vermeintlicher Dealer saß.
Im Laufe der Woche hat der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis 144 Verkehrsteilnehmer auf Alkohol und Drogenkonsum im Straßenverkehr kontrolliert. Dabei mussten zwölf Verkehrsteilnehmer sich einer Blutprobenentnahme unterziehen. Neun von ihnen müssen mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen, weil mit einem Drogenvortest verbotene Substanzen festgestellt worden sind. Bei den drei anderen Verkehrsteilnehmern werden Strafanzeigen gefertigt, weil sie darüber hinaus nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren oder das geführte Kraftfahrzeug nicht pflichtversichert war. Gegen einen Autofahrer wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt, nachdem beim Alkoholtest der Grenzwert von 0,5 Promille erreicht worden war.
Einen Tag nach Ende der Kontrollwoche (Montag, 22. Juni) überprüften Streifenbeamte um 06:20 Uhr im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der Ahestraße in Bergheim einen mit vier Personen besetzten Wagen. Beim Fahrer (27) ergaben sich Hinweise auf Drogenkonsum, in dessen Folge die Beamten die drei weiteren Personen und den Wagen näher überprüften. Im Fußraum eines im Wagen sitzenden 34-Jährigen fanden die Beamten neben einem Rucksack eine Feinwaage, eine Dose mit 35 Gramm Amphetamin, vier Ecstasy-Tabletten, Schnellverschlusstütchen und mehrere Handys. Der 34-Jährige gab sich als Eigentümer der Sachen aus und war in der Folge mit einer sich anschließenden Wohnungsdurchsuchung einverstanden. Dabei fanden die Beamten keine weiteren Drogen. Der 34-Jährige muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten.
Die Polizei behält sich vor, wie auch im geschilderten Fall, außerhalb der landesweit vorgegebenen Kontrollwochen die Verkehrsteilnehmer hinsichtlich ihrer Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Diese kreisweiten Kontrollen werden nicht angekündigt und können täglich (auch an Wochenenden) rund um die Uhr stattfinden. (bm)
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