POL-REK: 200630-2: Kind verletzt zurückgelassen - Brühl
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Nach einem Verkehrsunfall mit einem verletzten Kind ermittelten Polizisten den Fahrer (44) des zunächst flüchtigen Wagens und beschlagnahmten seinen Führerschein.
Ein Neunjähriger war am Montagabend (29. Juni) um 18:10 Uhr mit seinem Fahrrad aus einer Stichstraße in Richtung Römerstraße gefahren und wollte dort einbiegen. Dort habe er sich eigenen Angaben zufolge wegen einer eingerichteten Baustelle umgeschaut und kein herannahendes Fahrzeug gesehen. Beim Anfahren näherte sich ein mit mehreren Personen besetzter Wagen und es kam zum Zusammenstoß. Der Junge stürzte und verletzte sich leicht. Die Beifahrerin des Wagens habe sich nach seinem Gesundheitszustand erkundigt und er habe daraufhin gesagt, dass es ihm gut ginge, worauf der Autofahrer seine Fahrt fortsetzte und unweit der Unfallstelle eine Wageninsassin (58) ausstiegen ließ. Der verletzte und deutlich vom Unfallgeschehen geprägte Junge setzte seinen Heimweg fort und schilderte den Vorfall seinen Eltern, die die Polizei informierten und mit ihrem Sohn ein Krankenhaus aufsuchten.
Die unfallaufnehmenden Beamten ermittelten über die abgesetzte Beifahrerin den Fahrer des Wagens, der zur Unfallstelle zurückkehrte und seine abweichende Version des Unfallgeschehens zu Protokoll gab. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Köln beschlagnahmten die Beamten den Führerschein des 44-Jährigen. Die Ermittlungen zum Unfallgeschehen übernahm das Verkehrskommissariat in Hürth.
Die Polizei weist erneut darauf hin, dass bei Verkehrsunfällen mit Kindern oder Jugendlichen stets die Rettungskräfte, die Polizei und (wenn möglich) auch die Erziehungsberechtigten vom Unfallbeteiligten zu informieren sind. Oftmals äußern sich Kinder und Jugendliche nicht oder nur spärlich am Unfallort. Sie schämen sich und geben dabei an, dass es ihnen gut gehe und sie nicht verletzt seien. Ein Trugschluss, wie das geschilderte Beispiel zeigt! (bm)
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