POL-BM: Hürth Unfallflüchtiger war alkoholisiert
Erftkreis (ots)
In Hürth ereignete sich am Sonntagabend (3.8.) ein Verkehrsunfall, bei dem ein Motorradfahrer (34) stürzte und einen Leitpfosten umriss. Der verletzte 34-Jährige lehnte die von Unfallzeugen angebotene Verständigung ärztlicher Versorgungskräfte ab und entfernte sich von der Unfallstelle. Der Unfallflüchtige wurde 20 Minuten nach dem Unfall ermittelt. Da er zum Unfallzeitpunkt unter Alkoholeinfluß gestanden hatte, wurde gegen ihn die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.
Gegen 18.05 Uhr hatte der 34-Jährige mit seinem Motorrad die Efferener Straße in Richtung Köln befahren. Dabei war der Mann als sogenannter "Hemdchenfahrer" unterwegs. Das heisst er trug keine Motorradsicherheitskleidung, sondern war mit Shorts und einem T- Shirt (!) bekleidet. In seiner Begleitung befand sich ein Bekannter auf einer eigenen Maschine. Unmittelbar vor der Einmündung zur Straße "In den Höhnen" überholten beide Motorradfahrer zwei vorausfahrende Pkw. Dabei gelang es ihnen zwar, unmittelbar vor einer Mittelinsel wieder einzuscheren. Allerdings verlor der 34-Jährige hierbei die Gewalt über sein Zweirad, touchierte am Fahrbahnrand einen Leitpfosten und kam mit seinem Motorrad zu Fall. Aufgrund seiner untauglichen Bekleidung zog sich der Mann Verletzungen an Armen, Beinen und der Schulter zu; sein T-Shirt wurde bei dem Unfall zerrissen.
Die zuvor überholten Pkw-Fahrer stoppten an der Unfallstelle und boten an, einen Rettungswagen zu verständigen. Dies lehnte der 34- Jährige ab und setzte die Fahrt mit seinem beschädigten Zweirad fort. Anhand des abgelesenen Kennzeichens wurde die Hürther Anschrift des Mannes 20 Minuten nach dem Unfall aufgesucht, wo der Verletzte angetroffen wurde. Hierbei stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des 34-Jährigen fest. Nachdem ein durchgeführter Atemalkoholtest ein Ergebnis von 1,14 Promille angezeigt hatte, wurde gegen den 34-Jährigen die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und sein Führerschein sichergestellt. Die Höhe des entstandenen Sachschadens beträgt ca. 1 050 Euro.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
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