POL-REK: 211004-5: Einsatzbilanz der Polizei nach Großkontrollen in Erftstadt
Erftstadt (ots)
In der Zeit zwischen 8 und 12 Uhr führten Polizisten heute (Montag, 4. Oktober) mit weiteren Behörden LKW-Kontrollen in Lechenich durch.
Die Beamtinnen und Beamten des Verkehrsdienstes der Polizei Rhein-Erft-Kreis führten eine Großkontrolle mit Unterstützung des Zolls, der Berufsgenossenschaft Verkehr, den Kassen- und Steuerämtern sowie Fachpersonal der Verkehrsdienste aus Köln und Euskirchen durch. Auf dem zur Zeit gesperrten Streckenabschnitt der Bundessstraße 265 war viel Platz vorhanden, um eine Kontrollstelle inklusive einer mobilen Waage zu errichten. In der Spitze konnten etwa zehn LKW zeitgleich kontrolliert werden. Insgesamt zählte die Polizei rund 40 Fahrzeuge in der Kontrollstelle.
Hintergrund der heute durchgeführten Kontrollen ist ein stetig zunehmender Schwerlastverkehr, ein Boom der Paketdienstbranche, die steigende Zahl ausländischer Unternehmen und Fahrer und dem damit verbundenen Konkurrenz- und Zeitdruck der Branche. Damit ergeben sich immer komplexere Kontrollerfordernisse an die Polizei und andere Kontrollbehörden.
Die Leiterin der Direktion Verkehr, Polizeioberrätin Martina Mensching, bilanziert nach dem Einsatz: "Mit der Unterstützung mehrerer Behörden ist es uns heute gelungen, ein deutliches Zeichen in der Branche zu setzen. Einige Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln ist die Betriebserlaubnis noch vor Ort entzogen worden. Weitere Kontrollen dieser Art werden folgen!".
Von insgesamt acht LKW haben Polizisten zwei sofort aus dem Verkehr gezogen. Grund dafür waren erhebliche technische Mängel, die eine Weiterfahrt nicht erlaubten. Sechs weitere erhielten eine Wiedervorführpflicht bei offiziellen Prüfern. Vier von ihnen fuhren bereits um 8.30 Uhr und damit 30 Minuten nach Beginn in die eingerichtete Kontrollstelle.
In einem Fall konnte der Fahrer eines LKW seine Tür kaum öffnen. Sie war nur noch spärlich an einem Scharnier befestigt. In einem anderen Fall fuhr eine junge Fahrerin mit einem Transporter, dessen Motorhaube vermutlich durch einen Verkehrsunfall derart gestaucht war, dass sich diese nicht mehr ordnungsgemäß verschließen ließ und drohte, bei der Fahrt aufzuklappen. Bei einem anderen LKW war die Bereifung bis zur Karkasse heruntergefahren. In Kooperation zwischen Polizei, der DEKRA und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde entzogen sie in Eilverfahren den Fahrzeugen die Betriebserlaubnis.
Die Beladung der Transportfahrzeuge wies oftmals erhebliche Mängel auf. So lagen auf einer Ladefläche neben unzähligen großen und kleinen Paketen ungesicherte Neureifen neben Paketen mit deutlich sichtbaren "Gefahrgut"- Aufklebern. Die Fahrer mussten diese Ladung unter der Aufsicht der Beamten noch vor der Weiterfahrt den Vorschriften entsprechend sichern. Die Versandfirmen führten dazu zum Teil weiteres Personal heran, um die Umladungen zu beschleunigen. Zwei Fahrzeuge waren zudem überladen.
Insgesamt 23 Fahrer und Halter werden wegen Verstößen gegen Gerfahrgutvorschriften und das Fahrpersonalgesetz Post von der Bußgeldstelle erhalten. In der Regel bewegen sich die hierzu fälligen Bußgelder im dreistelligen Eurobereich.
Neben den technischen Mängeln an Fahrzeugen stellten Mitarbeiter der Kassen- und Steuerämter aus Köln zwei Abgabeverstöße fest. In einem Fall kam der Fahrer eines Bauunternehmens einer Teilzahlung vor Ort sofort nach. Sein Firmenwagen hingegen erhielt eine Pfändungsmarke, die im Falle der Nichtentrichtung weiterer geforderter Beträge dazu dient, den Wagen zu pfänden.
Der Zoll hat in einem Fall die Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung aufgenommen. In zwei weiteren Fällen lag der Verdacht der Unterschreitung des Mindestlohns und der Scheinselbständigkeit vor. Bei 20 weiteren Personen dauern die Ermittlungen des Zolls noch an.
Bei professionellen Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs dieser Art werden häufig sehr viele verschiedene, teils gravierende Verstöße gegen unterschiedlichste Rechtsnormen festgestellt, wie zum Beispiel Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht, das Güterkraftverkehrsgesetz, die Unfallverhütungsvorschriften, die StVO und StVZO. (bm)
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