POL-REK: 211103-1: Ohne Versicherungsschutz mit E-Scooter unterwegs
Wesseling (ots)
Beschuldigter erklärte, nichts von der Versicherungspflicht gewusst zu haben
Die Polizei hat am Dienstagnachmittag (2. November) in Wesseling-Berzdorf einen E-Scooter-Fahrer (32) gestoppt, der gegen 18.15 Uhr mit dem Elektrofahrzeug auf der Brühler Straße unterwegs war. Die Beamten führten die Kontrolle durch, da sie erkannt hatten, dass an dem Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der 32-Jährige erklärte, dass er von der Versicherungspflicht nichts gewusst habe.
Die Polizisten untersagten ihm die Weiterfahrt. Der Beschuldigte muss sich jetzt wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
E-Scooter sind kein Kinderspielzeug, sondern Kraftfahrzeuge. Sie unterliegen zumeist der Versicherungspflicht. Im Hinblick auf Alkoholgenuss gelten die identischen Regeln wie bei anderen Kraftfahrzeugen, beispielsweise dem Auto. Auch das Führen von E-Scootern unter Einfluss von Betäubungsmitteln zieht ein Ermittlungsverfahren nach sich.
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis appelliert: Bitte informieren Sie sich schon beim Kauf oder vor der Ausleihe eines E-Scooters über die rechtlichen Vorschriften. (he)
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