POL-REK: 220315-3: Hürther E-Skater schiebt Kinderwagen vor sich her
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Blutprobe wegen des Verdachts auf Drogenkonsum entnommen
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis hat am Montagnachmittag (14. März) in Hürth-Hermülheim die Ermittlungen gegen einen Skater (37) aufgenommen. Dem 37-Jährigen wird vorgeworfen, mit einem nicht für den Straßenverkehr zugelassenen E-Skateboard unterwegs gewesen zu sein. Daraus ergibt sich der Verdacht von Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Zudem haben die Beamten Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.
Gegen 14.30 Uhr bemerkten Polizisten einen Mann, der auf dem Gehweg der Theresienhöhe in Richtung Hürther Bogen mit einem E-Skateboard unterwegs war und einen Kinderwagen vor sich her schob, in dem sich sein Kleinkind (3) befand. Die Beamten gaben Haltezeichen und kontrollierten den Fahrer und das ausgefallene Fahrzeug. Schnell war klar, dass das Elektrokleinstfahrzeug eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen kann und nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Versicherungsschutz bestand für das Kraftfahrzeug nicht. Der vom 37-Jährigen durchgeführte Drogenschnelltest zeigte ein positives Ergebnis auf Cannabis und Amphetamine an. Ein Arzt entnahm dem Betroffenen wenig später auf Anordnung der Beamten eine Blutprobe. Die Ermittlungen bezüglich des Fahrens unter Drogeneinfluss dauern ebenfalls noch an.
Bereits am vergangenen Sonntag (13. März) hatte die Polizei Rhein-Erft-Kreis in mehreren Fällen die Ermittlungen gegen die Fahrer von E-Scootern aufgenommen:
Wegen eines Alkoholverstoßes leiteten Polizisten gegen 2.45 Uhr in Brühl die Ermittlungen gegen den Fahrer (23) eines Leihrollers ein. Der Mann war zuvor mit dem E-Scooter auf der Kölnstraße unterwegs gewesen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 0,6 Promille.
Gegen 20 Uhr kontrollierten Polizisten in Wesseling einen Mann (32), der mit seinem E-Scooter auf der Straße "Im blauen Garn" in Richtung Neusser Straße unterwegs war. Nach Hinweisen auf einen möglichen Drogenkonsum zeigte ein Vortest ein positives Ergebnis auf Cannabis. Die Beamten brachten den Betroffenen zur Polizeiwache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm.
Zudem nahmen die Beamten die Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf. Gegen 18.45 Uhr bemerkten die Polizisten in Hürth einen E-Scooterfahrer (19) der auf der Kreuzstraße ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war.
Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und unterliegen regelmäßig den Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes. Zudem gelten die identischen Regeln zum Alkohol- und Drogenkonsum wie bei anderen Kraftfahrzeugen - zum Beispiel dem Auto oder Motorrad. (he)
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