POL-BM: Raubstraftäter in U-Haft Bergheim
Rhein-Erft-Kreis (ots)
In Untersuchungshaft befinden sich zwei Täter (15), die im Februar dieses Jahres einen 14-Jährigen in Bergheim beraubten. Aus Angst vor Repressalien hatte der Geschädigte die Tat erst am 2.3.2004 bei der Polizei angezeigt. Beide Tatverdächtige sind bereits erheblich in Erscheinung gestreten.
Am Samstag, den 21.2., hatte der 14-Jährige kurzzeitig ein Festzelt in Bergheim verlassen, als er von den beiden Tätern auf der Straße Knüchelsdamm angesprochen wurde. In sogenannter "Abziehermanier" legte der Haupttäter seinen Arm um die Schulter des Geschädigten und fragte nach Bargeld. Nachdem der Angesprochene diese Forderung zunächst abgelehnt und der 15-Jährige für diesen Fall Schläge angedroht hatte, händigte der Geschädigte schließlich neun Euro aus.
Nach der Tat begaben sich beide Täter sofort zum Festzelt. Wie die späteren Ermittlungen ergaben, benötigten sie die Beute, um das Eintrittsgeld von ca. vier Euro pro Person bezahlen zu können. Als der 14-Jährige die Täter dort wenig später wieder traf, wurde er dringend aufgefordert, nicht die Polizei einzuschalten. Andernfalls wurden ihm Repressalien angedroht.
Nach erfolgter Anzeigenerstattung Anfang März wurden die beiden Tatverdächtigen am 10.3. von Ermittlern des Kriminalkommissariats Bergheim auf dem Pausenhof ihrer Schule festgenommen. In seiner Vernehmung versuchte insbesondere der Haupttäter die Tat ins Lächerliche zu ziehen. Unter anderem gab er an, sich das Geld lediglich geliehen zu haben.
Bei diesem Jugendlichen handelt es sich um einen von insgesamt fünf Tatverdächtigen, die Mitte vergangenen Jahres von der beim Kriminalkommissariat Bergheim angesiedelten Ermittlungsgruppe "Schule" als verantwortlich für 72 Raubdelikte ähnlicher Art ermittelt wurden.
Seinerzeit war gegen den im aktuellen Fall als Haupttäter aufgetretenen 15-Jährigen als einzigen Tatverdächtigen die Untersuchungshaft angeordnet worden. Sein jetziger Mittäter war, unter der Auflage sich straffrei zu führen, von der Haft verschont worden. Unter der gleichen Auflage wurde der Inhaftierte bei einem zwei Monate später angesetzten Haftprüfungstermin von der weiteren U-Haft verschont.
Nachdem beide Jugendlichen nun erneut straffällig wurden, beantragte die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der bestehenden Haftbefehle den Widerruf der Haftverschonung mit erneuter Inhaftnahme. Beide Tatverdächtige wurden am 11.3.2004 einem Haftrichter vorgeführt und befinden sich nun in Untersuchungshaft.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
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