POL-BM: Kerpen-Manheim Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Vermutlich nach Beziehungsstreitigkeiten mit seiner 42jährigen Lebensgefährtin setzte ein 43Jährige am Samstagmorgen (24.04.2004) die gemeinsame Wohnung in Kerpen-Manheim in Brand. Bewohner eines Dreiparteienhauses in der Forsthausstr. hatten gegen 11:00 Uhr eine starke Rauchentwicklung aus der Brandwohnung bemerkt und zunächst eigene Löschversuche unternommen. Hierbei brachte sich eine 21jährige Frau derart in Gefahr, dass sie nur noch über eine von Helfern an einen Balkon angestellte Leiter flüchten konnte. Durch Einsatzkräfte der Feuerwehr konnte der Brand nach kurzer Zeit gelöscht werden, so dass sich das Feuer nicht weiter im Haus ausbreitete. Während der Löscharbeiten wurde festgestellt, dass sich - außer einem kleinem Hund, welcher letztendlich unversehrt gerettet werden konnte - niemand in der betroffenen Wohnung befand. Es meldeten sich jedoch Zeugen, welche den 43jährigen Wohnungsinhaber nach Brandentdeckung dabei beobachtet hatten, wie er sich fluchtartig vom Haus entfernte. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mann offensichtlich sehr unter der Trennung von seiner 42jährigen Lebensgefährtin litt. Diese hatte vor wenigen Tagen die gemeinsame Wohnung mit Trennungsabsichten verlassen. Eine Fahndung nach dem Flüchtigen verlief zunächst ohne Erfolg. Am Nachmittag, gegen 15:00 Uhr, teilte der 43Jährige der Polizei telefonisch seinen Aufenthaltsort mit und ließ sich widerstandslos in Manheim festnehmen. Zu diesem Zeitpunkt stand der Mann offensichtlich unter Alkoholeinfluss und räumte zudem ein, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Weiterhin gab er an, dass er versucht habe, sich das Leben zu nehmen; an den Brand im einzelnen könne er sich nicht mehr erinnern. Nach einer ärztlichen Untersuchung wurde der 43jährige durch das Ordnungsamt der Stadt Kerpen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Verletzt wurde durch das Feuer glücklicherweise niemand. Die Höhe des Sachschadens ist bislang nicht bekannt, jedoch dürfte die Brandwohnung bis auf weiteres nicht bewohnbar sein.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
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