POL-REK: 231227-3: Unfallbeteiligte fuhren unter Alkoholeinfluss - Zeugensuche
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Zwei Leichtverletzte bei Verkehrsunfall in Pulheim
Polizisten haben am Sonntag (24. Dezember) zwei Verkehrsunfälle in Bergheim und Pulheim aufgenommen, bei denen Autofahrer laut ersten Ermittlungen unter Alkoholeinfluss standen. Die Beamten des Verkehrskommissariats haben die Ermittlungen aufgenommen.
In Pulheim-Brauweiler kam am Sonntagmittag ein Autofahrer (44) aus bislang ungeklärter Ursache mit seinem Kia von der Fahrbahn der Bonnstraße ab und blieb schließlich auf einem Feld stehen. Der 44-Jährige und sein Beifahrer (47) wurden dabei leicht verletzt. Rettungskräfte brachten die Leichtverletzten in ein Krankenhaus.
Bei der Unfallaufnahme gaben die Männer gegenüber den alarmierten Polizisten an, dass sie mit dem Kia einem entgegenkommenden Fahrzeug ausgewichen seien. Die Beamten stellten bei beiden Insassen Alkoholgeruch fest.
Sie ordneten bei dem 44-Jährigen eine Blutprobe an, die ein Arzt in einem Krankenhaus entnahm. Der Kia-Fahrer muss sich wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses verantworten.
Die Sachbearbeiter des Verkehrskommissariats nehmen Hinweise unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Gegen 0.30 Uhr war ein Taxifahrer (49) auf der Straße "Im Wohnpark" in Bergheim unterwegs. Dort soll ihm ein Autofahrer (33) in Schlangenlinien entgegengekommen sein und beim Vorbeifahren das Taxi touchiert haben. Da der Mitsubishifahrer seine Fahrt unbeirrt fortgesetzt haben soll, sei der 49-Jährige dem Flüchtigen bis zu einem Tankstellengelände in Kerpen-Sindorf hinterhergefahren. Der aufmerksame Zeuge verständigte die Polizei.
Alarmierte Polizisten trafen den Verdächtigen am Kassenhäuschen an und stellten beim 33-Jährigen starken Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholvortest zeigte einen Wert von 1,84 Promille an. Laut ersten Erkenntnissen steht der Mann außerdem im Verdacht, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.
Die Beamten ordneten eine Blutprobe an, die ein Arzt auf der Polizeiwache entnahm. Der 33-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung, der Verkehrsunfallflucht und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. (rs)
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