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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 240209-4: Mutmaßlicher S-Pedelec-Fahrer flüchtet vor Polizeikontrolle

Kerpen (ots)

Verlorenes Handy führt zum Tatverdächtigen

Polizisten haben am Donnerstagabend (8. Februar) in Kerpen einen mutmaßlichen S-Pedelecfahrer, der sich zuvor durch riskantes Fahrverhalten einer Polizeikontrolle entzog, identifiziert. Die Beamten fertigten eine Anzeige wegen des Verdachts mehrerer Verkehrsverstöße. Die Ermittlungen dauern an.

Gegen 22.15 Uhr erblickten Beamten den Radfahrer (30) auf der Straße "Zum Parrig". Aufgrund der hohen Geschwindigkeit, die der Mann mit seinem auffälligen Zweirad fuhr, entschieden sich die Beamten zu einer Kontrolle. Den Aufforderungen anzuhalten kam der Verdächtige nicht nach. Stattdessen lenkte er sein Fahrzeug auf der Fahrbahn unmittelbar vor den Streifenwagen und machte den Polizisten durch dieses riskante Manöver das Überholen unmöglich.

Wenige Augenblicke später verlor der Flüchtende in einer Fahrbahnverengung beinahe die Kontrolle über sein Zweirad. Bedingt durch die Absperrung in Höhe dieser Baustelle mussten die Polizisten die Verfolgung abbrechen.

Kurz vor seinem Entkommen, war dem Verdächtigen das Mobiltelefon aus der Tasche gefallen. Die Polizisten suchten im Bereich der Baustelle nach dem Smartphone, fanden es und stellten das Gerät sicher. Auf dem Display war als Navigationsziel die Adresse des späteren Beschuldigten zu sehen. Die direkt auf dem Bildschirm zu erkennenden Informationen reichten den Beamten aus, den Verdächtigen sofort zu identifizieren.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass dem polizeibekannten Mann bereits vor mehreren Jahren die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Nach derzeitiger Bewertung handelt es sich bei dem motorunterstützten Fahrrad um ein S-Pedelec mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Für diese Fahrzeuge gilt Versicherungs- und Helmpflicht. Zudem ist die für das Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis gesetzlich vorgeschrieben.

In einem Ermittlungsverfahren muss sich der Identifizierte jetzt unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Durch seine Flucht und das äußerst riskante Fahrverhalten besteht zudem der Verdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. (hw)

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