POL-REK: 240708-5: Unbekannter soll Feuerwerkskörper während Autokorso angezündet haben - Zeugensuche
Bedburg (ots)
18-Jährige verletzt
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet derzeit nach einem Unbekannten, der am späten Freitagabend (5. Juli) in Bedburg eine Feuerwerksbatterie angezündet und dadurch ein Auto und Kleidungsstücke beschädigt haben soll. Durch den Knall sollen zudem zwei 18-Jährige verletzt worden sein. Der Mann habe eine schwarze Jacke, eine blaue Jeans und eine dunkle Baseballkappe getragen. Die Ermittler des Kriminalkommissariats 21 nehmen Hinweise zur Klärung des Sachverhalts unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft.kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Gegen 21.30 Uhr haben laut ersten Informationen etwa 20 Fahrzeuge an einem Autokorso teilgenommen. Dabei soll ein Mann auf der Lindenstraße in Höhe des "Lindenkarrees" aus einem schwarzen Mercedes ausgestiegen sein, eine Feuerwerksbatterie auf den Boden gelegt und angezündet haben. Laut Zeugenangaben seien die Feuerwerkskörper durch die Ausrichtung der Batterie parallel zum Boden abgefeuert worden. Zeitgleich fuhr der Geschädigte (52) mit seinen Mitfahrerinnen (18, 18) daran vorbei. Ein Feuerwerkskörper soll das Auto getroffen haben. Der 52-Jährige habe sein Auto gestoppt und sei ausgestiegen. Als die 18-Jährige ebenfalls ausgestiegen sei, sollen Teile ihrer Oberbekleidung von der Pyrotechnik getroffen worden sein und Feuer gefangen haben.
Die Geschädigten erstatteten später Anzeige auf einer Polizeiwache. Die Ermittlungen der Kriminalbeamten dauern an.
Auch während der Viertelfinalspiele war die Polizei Rhein-Erft-Kreis entsprechend der vorbereiteten Einsatzkonzepte mit verstärkten Kräften präsent. Laut derzeitigem Sachstand blieb es in den anderen Städten des Kreises aus polizeilicher Sicht ruhig. Der hier dargestellte Sachverhalt steht unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit. Das resultiert aus der Tatsache, dass nachträglich noch Anzeigen bei der Polizei eingehen könnten oder Sachverhalte im Zuge der laufenden Ermittlungen anders bewertet werden müssen. (sc)
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