POL-REK: 240808-2: Frau um Geld und Schmuck betrogen - Zeugensuche
Frechen (ots)
Täterinnen holten Wertgegenstände ab
Die Polizei fahndet derzeit nach zwei Frauen, die am Mittwochabend (7. August) mit einer dreisten Masche Geld und Schmuck von einer Frechenerin erbeutet haben. Die noch Unbekannten sollen etwa 40 Jahre alt und korpulent sein sowie blonde Haare haben. Die Ermittler des Kriminalkommissariats 12 nehmen Hinweise unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft.kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Gegen 18.30 Uhr soll ein Mann bei der Geschädigten angerufen haben und sich als Kriminalbeamter ausgegeben haben. Der falsche Polizist habe behauptet, dass es in der Nachbarschaft zu Einbrüchen von bewaffneten Tätern gekommen sei. Er gab an, dass Polizisten ihre Wertgegenstände schützen wollen und aus diesem Grund abholen würden. Mit dieser Lüge brachte er die Frau dazu einige Minuten später im Bereich zwischen der Hubert-Prott-Straße und der Holzstraße mehrere tausend Euro Bargeld und Schmuck an zwei Täterinnen zu übergeben.
Alarmierte Polizisten fuhren umgehend zu der Geschädigten und nahmen eine Strafanzeige auf. Bereits einige Stunden zuvor hatte die Geschädigte Anzeige erstattet. Betrüger hatten vorgegeben Mitarbeitende einer Bank zu sein und behauptet, dass man der Frechenerin Falschgeld ausgezahlt habe. Die Sachbearbeiter des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen.
Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus und gehen Sie nie auf die vorgetragenen Forderungen ein. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich in Telefonaten nicht unter Druck setzen und legen Sie stattdessen auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese von der Telefonauskunft geben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall über den Notruf 110 an die Polizei. (sc)
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