POL-REK: 240909-2: Unbekannter erbeutet Schmuck mit dreister Lüge - Zeugensuche
Frechen (ots)
Polizei warnt vor Betrugsmasche
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet derzeit nach einem etwa 180 Zentimeter großen Mann mit kurzen schwarzen Haaren. Ihm wird vorgeworfen, am Freitagmittag (6. September) ein Ehepaar aus Frechen-Buschbell betrogen und mit einer dreisten Lüge Schmuck erbeutet haben. Zur Tatzeit habe er eine hellblaue Jeans und weiße Turnschuhe getragen.
Die Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu dem Täter oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Nach derzeitigem Sachstand sollen die Frechener Möbel und weitere Gegenstände zum Verkauf angeboten haben. Daraufhin habe ein Unbekannter angerufen und sich erkundigt, ob das Paar auch Schmuck verkaufen würde. Gegen 13.30 Uhr habe der Gesuchte an der Tür des Hauses im Bereich der Römerstraße geklingelt. Er habe Schmuckstücke entgegengenommen und behauptet, die Wertsachen schätzen zu lassen. Als Pfand habe er eine angeblich teure Markenuhr hinterlassen und sei in Richtung Römerstraße geflüchtet.
Hinzugerufene Polizisten nahmen umgehend die Fahndung nach dem Täter auf. Sie sicherten vor Ort die Spuren und fertigten eine Strafanzeige. Bestandteil der Ermittlungen der Kriminalpolizisten ist unter anderem, ob es sich bei der als Pfand überlassenen Uhr um ein Plagiat handeln könnte.
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis rät:
Lassen Sie keine fremden Personen in Ihr Haus und bleiben Sie bei vorgetragenen Anliegen oder Anfragen skeptisch. Geben Sie keine Informationen über Bargeldsummen oder Wertgegenstände an Fremde heraus und übergeben Sie kein Geld oder Wertsachen an fremde Personen. Wenn Sie den Verdacht haben, selbst Opfer einer Straftat geworden zu sein, erstatten Sie in jedem Fall Anzeige bei der Polizei. Über den Notruf "110" der Polizei erhalten Sie rund um die Uhr schnell und effektiv Hilfe. Das sollten Sie auch in dem Fall tun, wenn Sie einer verdächtigen Person den Zutritt verwehrt haben. Die Polizei ist dann in der Lage nach Verdächtigen zu fahnden und auch andere Menschen zu schützen. (jus)
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