POL-REK: 240924-1: Falscher Polizeibeamter erbeutet Bargeld mit dreister Lüge
Pulheim (ots)
Polizei warnt vor Betrugsmasche
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet derzeit nach einem etwa 35 bis 40 Jahre alten und circa 180 Zentimeter großen Mann. Ihm wird vorgeworfen, am Montag (23. September) mit einer dreisten Lüge eine hohe Bargeldsumme eines Pulheimers erbeutet zu haben. Der Unbekannte sei kräftiger Statur und habe schwarze Haare. Zur Tatzeit sei er dunkel gekleidet gewesen.
Die Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu dem Täter oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Nach derzeitigem Sachstand habe ein Unbekannter gegen 15 Uhr bei dem Mann angerufen und sich als Polizist ausgegeben. Er habe behauptet, dass eine Einbrecherbande unterwegs und sein Geld nicht sicher auf der Bank sei. Mit dieser erfundenen Geschichte brachte er den Pulheimer dazu, Geld bei einer Bank am Wilhelm-Mevis-Platz abzuholen. Von dort aus seien der Betrüger und der Geschädigte in der Absicht, das Bargeld zu zählen, separat zur Wohnanschrift des Seniors an der Kreuzbrüderstraße gefahren. Gegen 19 Uhr sei der Unbekannte davongefahren. Als der Geschädigte feststellte, dass er betrogen worden war, alarmierte er die Polizei.
Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Geben Sie keine Informationen zu Wertsachen oder Bargeldbeständen an Anrufer heraus und bleiben Sie vorgetragenen Forderungen skeptisch. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich in Telefonaten nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese von der Telefonauskunft geben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall über den Notruf 110 an die Polizei. (jus)
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