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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 241017-2: Dreiste Abzocke - Frau um Wertgegenstände betrogen

Frechen (ots)

Polizeibeamte oder andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Wertgegenständen oder Bargeld

Mit einer perfiden Lüge haben Unbekannte eine Frau in Frechen-Habbelrath am Mittwochnachmittag (16. Oktober) um Wertgegenstände betrogen.

Die Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu den Tätern oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Laut ersten Ermittlungen habe die Geschädigte gegen 12.30 Uhr einen Anruf erhalten. Der Anrufer habe behauptet, dass der Sohn der Geschädigten Verursacher eines tödlichen Verkehrsunfalls sein soll. Nur durch die Zahlung einer hohen Kaution sei eine Inhaftierung ihres Sohnes abwendbar. Die Dame war durch diese Lüge massiv unter Druck gesetzt und derart verängstigt, dass sie gegen 13.45 Uhr einem Unbekannten Bargeld übergab, während sie weiter mit den Betrügern telefonierte. Der Mann sei zwischen 40 und 50 Jahren alt und zur Tatzeit mit einer dunklen Hose, einem grauen Pullover sowie einer dunklen Steppjacke bekleidet gewesen. Zudem habe er einen Bart und eine weiße Kappe getragen.

Nach der Übergabe habe der Anrufer behauptet, dass das Bargeld nicht reiche, um die Inhaftierung abzuwenden. Gegen 14.50 Uhr klingelte ein zweiter Mann an der Tür des Hauses im Bereich der Wagnerstraße und nahm weitere Wertgegenstände entgegen. Er sei zwischen etwa 20 und 30 Jahren alt und mit einer dunklen Jacke bekleidet gewesen. Er habe längere dunkle Haare und zur Tatzeit eine medizinische Maske getragen.

Als die Geschädigte Kontakt zu ihrem Sohn aufnahm, bemerkten die beiden den Betrug und alarmierten die Polizei. Hinzugerufene Polizisten nahmen umgehend die Fahndung nach den Tätern auf und sicherten Spuren am Tatort. Sie fertigten eine Strafanzeige.

Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus und bleiben Sie vorgetragenen Forderungen skeptisch. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich in Telefonaten nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese von der Telefonauskunft geben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall über den Notruf 110 an die Polizei. (jus)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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