POL-BM: Intensivtäter festgenommen Bergheim
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Aufgrund eines bestehenden Haftbefehls wurde in Bergheim ein 36-jähriger Mann festgenommen, der in der jüngsten Vergangenheit wiederholt Autos aufgebrochen hat. Mit der Beute finanzierte der heroinabhängige Mann seine Drogensucht; hierfür benötigte er pro Tag ca. 100 Euro.
Bereits am 2.5.2005 war der 36-Jährige bei einem Fahrzeugaufbruch auf frischer Tat festgenommen worden. Wie bei allen von ihm begangenen Taten war der Tatort auch hier ein Friedhofsparkplatz. Diese Parkplätze fuhr er jeweils mit einem Fahrrad an und machte sich den Umstand zu nutze, dass die Kurzzeitparker regelmäßig Handtaschen offen in den Autos zurücklassen. Mit aufgefunden Steinen und / oder mit dem Fahrradlenker schlug er die Seitenscheiben ein und machte Beute. Aus den Taschen entwendete er anschließend Bargeld und nahm vorhandene EC-Karten an sich. Damit hob er in einigen Fällen an Geldautomaten Geld ab.
Nach seiner Festnahme Angang Mai dieses Jahres, befand er sich bis zum 18.7.2005 in Untersuchungshaft. An diesem Tag fand vor dem Amtsgericht Bergheim ein Gerichtstermin statt, wo man ihn wegen gleichgelagerter Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilte. Der Strafantritt wurde mit der Auflage ausgesetzt, dass sich der Mann straffrei zu führen habe.
Bereits vier Tage später, so die jetzigen Ermittlungen, wurde er erneut straffällig. In seiner am 30.8. durchgeführten Vernehmung war der 36-Jährige geständig, im Zeitraum vom 22.7. bis 28.8. erneut sieben Fahrzeuge aufgebrochen zu haben. Die Tatorte lagen in Elsdorf, Frechen, Bedburg, Bergheim und Eschweiler. Darüber hinaus ist der Mann für weitere 14 Autoaufbrüche dieser Art verantwortlich, die er seit Oktober letzten Jahres bis zu seiner Festnahme in Kerpen-Sindorf, dortiger Friedhofsparkplatz, begangen hat. Bei dem Gerichtstermin am 18.7. wurden diese Taten noch nicht verhandelt.
In seiner Vernehmung wurde dem 36-Jährigen die Frage gestellt, wie er an die zu den Scheckkarten gehörenden PIN-Nummern gelangte. Hierzu wies er amüsiert auf den Leichtsinn der Karteninhaber hin. Vielfach sei die Nummer in Notizbüchern unter dem Buchstaben G und dem Vermerk "Geheimnummer: XXXX" zu finden. Oftmals sei sie auf die Kartenrückseiten geschrieben und vielfach habe er sie auf der Rückseite von Passbildern gefunden.
Die Polizei nimmt diesen Sachverhalt erneut zum Anlass davor zu warnen, Scheckkarten und Aufzeichnungen über PIN-Nummern zusammen aufzubewahren. Gleichzeitig macht der geschilderte Sachverhalt deutlich, Taschen und / oder Wertsachen auch bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeugs nicht offen darin liegen zu lassen.
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