POL-BM: Vor der Polizei geflüchtet Hürth
Rhein-Erft-Kreis (ots)
In Hürth entzog sich am Mittwochmorgen (7.9.) der Fahrer eines Motorrollers durch Flucht der Kontrolle durch Polizeibeamte. Wenig später wurde das Fahrzeug verlassen aufgefunden. Der ermittelte Halter (16) des Zweirades täuschte gegenüber den Ermittlern zunächst den Diebstahl des Rollers vor, räumte später jedoch ein, selbst gefahren zu sein.
Um 9.50 Uhr hatte sich der 16-Jährige auf dem Weg zur Schule befunden und hierzu die Bonnstraße befahren. Hier fiel das Fahrzeug der Besatzung eines Streifenwagens auf, da sich der Jugendliche mit einer Geschwindigkeit von etwa 80 bis 90 Stundenkilometern bewegte. Er wurde daraufhin über Außenlautsprecher zum Anhalten aufgefordert, leistete jedoch keine Folge. Statt dessen bog er in die Ribbertstraße, eine Sackgasse, ein. Als die Beamten neben den Roller fuhren, führte der 16-Jährige eine Fahrbewegung nach links durch und stieß gegen den vorderen rechten Kotflügel des Dienstwagens. Hiernach setzte er seine Fahrt fort und entkam am Ende der Sackgasse über einen Fußweg. Der Nachfahrt des Streifenwagens setzten hier sogenannte "Poller" ein Ende.
Wenige Minuten später fanden die Beamten den Roller auf der Bonnstraße in Höhe der Eschweiler Straße verlassen vor. Über eine Halterfeststellung und dort durchgeführte Ermittlungen wurde in Erfahrung gebracht, welche Schule der 16-Jährige besucht. Dort wurde er angetroffen und gab auf Vorhalt an, sein Fahrzeug sei am Morgen durch Unbekannte vom Schulgelände gestohlen worden; an dem Roller habe der Zündschlüssel gesteckt. In seiner Vernehmung konfrontierten ihn die Ermittler mit der Tatsache, dass er sich gegenüber den Mitschülern mit seiner Flucht vor der Polizei gebrüstet hatte. Kleinlaut räumte der daraufhin ein, das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt selbst gefahren zu haben. Als Grund für seine Flucht gab er technische Veränderungen an dem Zweirad an, die er selbst durchgeführt habe. Dadurch erhöhte sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf ca. 80 bis 90 Stundenkilometer; der Roller wird gleichzeitig führerscheinpflichtig. Gegen den Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Vortäuschung einer Straftat, Verkehrsunfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Missachtung von Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten und Verstoßes gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung eingeleitet, da durch die technische Manipulation die Betriesberlaubnis des Rollers erloschen ist. An dem Streifenwagen war Sachschaden in Höhe von ca. 600 Euro entstanden.
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