POL-REK: Gar nicht so einfach... Erftstadt
Rhein-Erft-Kreis (ots)
...die polizeilichen Ermittler hinter´s Licht zu führen.
Vom Gegenteil aber ging zunächst ein jugendlicher Autofahrer (18) aus Erftstadt aus, als er am Montagabend (20.2.) auf der dortigen Polizeiwache erschien, um eine Verkehrsunfallflucht zu seinem Nachteil anzuzeigen. Seinen beschädigten Kleinwagen hatte er auch gleich mitgebracht.
Mit ernsthaftem Gesichtsausdruck schilderte er dem Beamten, sein Fahrzeug in Erftstadt-Gymnich ordnungsgemäß auf der Straße "Auf dem Hostert" unter einer Laterne geparkt zu haben. Als er gegen 19 Uhr dorthin zurückkehrte, stellte er auf der Beifahrerseite mehrere Beschädigungen fest, so seine Schilderung. "Da ist mir jemand rein- und einfach weggefahren", so die weitere Einlassung.
Bei einer Inaugenscheinnahme des Autos stellte der Beamte auf der gesamten Fahrerseite großflächig einzelne Kratzer und Eindellungen bis zu einer maximalen Höhe von ca. 75 Zentimetern, jedoch keinen Fremdlack fest. Bei dem Beamten entstanden daraufhin Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Jugendlichen. Damit konfrontiert, "knickte" der 18-Jährige ein.
Er habe einzuparken versucht und dabei den Abstand zu dem Laternenmast falsch eingeschätzt bzw. diesen aufgrund von Regenniederschlag zu spät gesehen. Dadurch kam es zum Kontakt zwischen Auto und Mast. Anschließend versuchte der Führerscheinneuling, der seit dem 6.12.2005 im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist, das Auto von der Laterne weg zu bewegen. Aufgrund seiner mangelnden Fahrpraxis lenkte er offensichtlich falsch ein und touchierte den Mast erneut, so dass das zuvor beschriebene Schadenbild entstand. An der Laterne, so die polizeiliche Kontrolle am Unfallort, war kein Sachschaden entstanden.
Was hatte den 18-Jährigen dazu bewegt, den unfallflüchtigen Autofahrer zu erfinden, zumal sein Auto nicht vollkaskoversichert ist? Der Beamte erhielt darauf die Antwort, "ich hatte einfach Angst, da ich den Führerschein erst einige Wochen zuvor erhalten habe." Gegen den 18-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet.
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