POL-REK: Vergewaltigung in Brühl
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Die Polizei sucht einen ca. 20-jährigen Mann, der im Verdacht steht, am Donnerstag (13.07.2006), nach 21.00 Uhr in der Parkanlage zu Schloss Augustusburg eine 15-Jährige vergewaltigt zu haben. Die Geschädigte 15-Jährige und ihre gleichaltrige Freundin lernte den Tatverdächtigen und dessen ca. 21-jährigen Freund in der Nähe des Schlossparks kennen. Man vereinbarte einen Spaziergang durch den Schlosspark und trennte sich in Höhe des Spiegelweihers. Während die Freundin der Geschädigten und der 21-Jährige am Spiegelweiher verblieben, spazierte die Geschädigte und der Tatverdächtige über die große Alleestraße in Richtung Schloss Falkenlust. Auf einem dortigen Waldweg ließen sich beide auf einer Bank nieder, auf der es anschließend gegen den Willen der Geschädigten zum Geschlechtsverkehr kam. Anschließend entfernten sich alle Personen in Richtung Stadtbahn. Gemeinsam mit einem mittlerweile hinzugezogenen Bekannten trafen die 15-Jährigen kurze Zeit später den 21-Jährigen an der Stadtbahnhaltestelle Brühl - Süd. Als der Bekannte den 21-Jährigen festhalten und anschließend die Polizei verständigen wollte, floh der über den Nord - Süd - Weg in Richtung Schwadorf, wo sich auf der Pantaleonsstraße seine Spur verliert. Eine Tatortbereichsfahndung der Polizei verlief ergebnislos.
Der Täter wird wie folgt beschrieben: Männlich, ca. 20 Jahre alt, ca. 1,75 m groß, normale Statur, spricht mit türkischem Akzent, , kurze, dunkle Haare, bekleidet mit einem cremefarbenen T-Shirt, grauer Arbeitshose und Arbeitsschuhen
Sein Freund und Zeuge wird wie folgt beschrieben: Männlich, ca. 21 Jahre alt, ca. 1,80 m groß, schlank, südländisches Aussehen, kurze, schwarze Haare, besitzt ein auffallendes Muttermal über der rechten Augenbraue, bekleidet mit einem gelben T-Shirt und einer langen, dunklen Hose.
Die Kriminalpolizei erstellte zwei Phantombilder, die auf der Homepage der Polizei, www1.polizei-nrw.de/rhein-erft-kreis --- Fahndung --- Personen , eingestellt wurden. Die Polizei sucht den Freund des Täters ausdrücklich als Zeugen.
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