POL-REK: Auch Pilze fallen unter das Betäubungsmittelgesetz - Hürth
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Das bestimmte Pilze unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, musste jetzt ein wenig einsichtiger 25-jähriger Mann aus Hürth erfahren, der zwischenzeitlich in Untersuchungshaft sitzt.
Angefangen hatte es im Januar, als eine Zivilstreife der Polizei den 25-Jährigen in Hürth in seinem Auto kontrollierte. Die Polizisten fanden Pilze mit psilocybinhaltigem Inhalt. Psilocybin wirkt wie ein typisches Halluzinogen. Die Wirkung ist vergleichbar mit der von LSD. Sie werden oral konsumiert. Diese Pilze fallen unter das Betäubungsmittelgesetz, das den Besitz oder Handel von Betäubungsmitteln unter Strafe stellt. Der 25-Jährige schilderte, dass er die Pilze über das Internet erworben habe. Schnell stellte sich jedoch heraus, das er selbst mit Flyern und über eine eigene Internetseite einen florierenden Handel mit den Pilzen betrieb. Kunden aus Hürth und Umgebung belieferte er persönlich. Internetbestellungen verschickte der Hürther bundesweit auf dem Postweg. Im Februar meldete der Tatverdächtige ein Gewerbe für den "Handel mit Pilzen" an. Von der ARGE erhielt er für sein Gewerbe finanzielle Unterstützung. Die weiteren Ermittlungen der Polizei ergaben, dass binnen kurzer Zeit mehr als 4000 Besucher das Internetportal des Tatverdächtigen aufgesucht hatten. Daraufhin durchsuchten Ermittler des Kriminalkommissariats 31 im Mai die Wohn- und Geschäftsräume des 25-Jährigen und stellten psilocybinhaltige Pilze, Personalcomputer und Geschäftsunterlagen sicher. Doch selbst davon ließ sich der Tatverdächtige nicht beeindrucken und führte seinen Handel munter weiter. Die Pilze bezog er überwiegend aus den Niederlanden und dem Raum Hanau. Die Zahl der Besucher auf seiner Internetseite stieg auf über 20.000. Schließlich beantragten die Ermittler gegen den 25-Jährigen einen Untersuchungshaftbefehl wegen Wiederholungsgefahr. Er wurde am 26.10.06 vorläufig festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Beamten des Kriminalkommissariats 31 werten gegenwärtig die sichergestellten Beweismittel aus. Personen, die von dem Tatverdächtigen psilocybinhaltige Pilze gekauft haben, erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln. Die Polizei rechnet mit weit mehr als 500 Verfahren. Gegen den 25-Jährigen laufen die Ermittlungen wegen gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln - hat er doch ein Gewerbe angemeldet. Ein eingeleitetes Verfahren zur Gewerbeuntersagung ist noch nicht abgeschlossen. Dem 25-Jährigen droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.
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