POL-REK: Darum! Vorsichtige Beamte bei Verkehrskontrollen - Bergheim
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Normale Verkehrskontrollen bergen immer Gefahren für Polizistinnen und Polizisten. Aus diesem Grunde gehen sie immer vorsichtig und unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften vor, auch wenn es den "Normalbürger" trifft. Ein Beispiel dafür war eine Verkehrskontrolle am Mittwoch (28.03.) um 00.50 Uhr, es wurden zwei Kleinkaliber gefunden. Die Gewehre lagen offen hinter dem PKW-Sitz eines 27-Jährigen Euskircheners, der auf der Zievericher Straße in Bergheim kontrolliert wurde. Sie waren nicht geladen und der Euskirchener führte vermutlich nichts Übles im Schilde. Er gab an, die Gewehre hätte er von seinem Opa geerbt, sie seien zu schade zum Wegwerfen. Er hatte selbst keinerlei Berechtigungsscheine, die Waffe zu besitzen, geschweige mitzuführen. Die Gewehre wurden sichergestellt und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz geschrieben. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass Übernahmen von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition im Todesfall eines Waffenbesitzers oder beim Fund unverzüglich der Waffenrechtsbehörde gemeldet werden müssen. In Zweifelsfällen kann bei ihr nachgefragt werden. Die Waffenrechtsbehörde ist jeweils die Kreispolizeibehörde des Wohnortes. Im Rhein-Erft-Kreis lautet die Anschrift: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Abteilung Verwaltung und Logistik, Philipp-Schneider-Straße 8-10, 50171 Kerpen, Telefon 02237-97302-0.
Landrat Rhein-Erft-Kreis Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung Abteilungsstab, Dezernat 3 Polizeipressestelle Telefon: 02233- 52 - 3305 Fax: 02233- 52 - 3309 Mail: dez3.bm@bergheim.polizei.nrw.de
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