POL-OS: Neue Versicherungskennzeichen ab März - Polizei weist auf Umstellung hin
Osnabrück (ots)
Der 1. März 2025 rückt näher, und damit verlieren die aktuell blauen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit. Die Polizeidirektion Osnabrück weist darauf hin, dass für versicherungspflichtige Fahrzeuge ein neues grünes Kennzeichen frühzeitig besorgt werden muss. Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist das Fahren im Straßenverkehr nicht erlaubt und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Welche Fahrzeuge brauchen ein neues Versicherungskennzeichen? Ein gültiges Versicherungskennzeichen ist erforderlich für: - Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, - Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/ (z. B. Mopeds, Motorroller, S-Pedelecs), - Bestimmte leichte vierrädrige Fahrzeuge, - Motorisierte Krankenfahrstühle. Die neuen grünen Kennzeichen sind als Blechschild oder Klebefolie bei den Kfz-Versicherungen erhältlich. Wer sein Fahrzeug weiterhin mit einem alten blauen Kennzeichen fährt, bewegt sich ohne gültigen Versicherungsschutz im Straßenverkehr. Welche Strafen drohen? "Wer sein Fahrzeug ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nutzt, macht sich strafbar. Zudem haftet der Fahrer im Schadensfall persönlich und kann mit erheblichen finanziellen Forderungen konfrontiert werden", warnt Malte Hagsphil, Sprecher der Direktion. Die Polizei rät daher dringend, sich rechtzeitig um ein neues Versicherungskennzeichen zu kümmern. Am 1. März 2025 muss das neue grüne Kennzeichen gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Die Polizei wünscht eine gute und sichere Fahrt!
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Malte Hagspihl
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E-Mail: malte.hagspihl@polizei.niedersachsen.de
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