Polizeiinspektion Aurich/Wittmund
POL-AUR: Wittmund - Trunkenheit im Verkehr; Friedeburg - Fahren ohne Fahrerlaubnis; Spiekeroog - Ohne Zulassung mit Elektroscooter unterwegs
Landkreis Wittmund (ots)
Verkehrsgeschehen
Wittmund - Trunkenheit im Verkehr
Die Polizei hat am Montag gegen 13 Uhr den Fahrer eines Subaru auf der Umgehungsstraße, Wittmund Stadt, kontrolliert, der in Richtung Uttel unterwegs war. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 56-jährige Fahrer offenbar Alkohol getrunken hatte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,6 Promille. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt.
Friedeburg - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Die Polizei beabsichtigte am Montag gegen 23:15 Uhr den Fahrer eines BMW auf der Straße Hochmoor in Friedeburg zu kontrollieren. Obwohl die Beamten ihn zum Halten aufforderten, gab der 42-Jährige Gas. Er flüchtete durch die Zeteler Straße in den Heidmannsweg. An dessen Ende stieg der Mann aus Großefehn aus und rannte über ein Feld weiter. Die Beamten verfolgten ihn zu Fuß und holten ihn schließlich ein. Bei der Überprüfung stellten die Polizisten fest, dass der 42-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem hatte er offenbar Alkohol getrunken und führte eine Dose mit sich, in der sich mutmaßlich Amphetamine befanden. Diese wurde ebenso wie seine Fahrzeugschlüssel beschlagnahmt. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen.
Spiekeroog - Ohne Zulassung mit Elektroscooter unterwegs
Ein 84 Jahre alter Mann ist am Freitag gegen 16 Uhr auf Spiekeroog mit einem Elektroscooter auf der Straße Wüppspoor von der Polizei angehalten worden. Der 84-Jährige konnte bei der Kontrolle zwar eine Fahrerlaubnis vorweisen, aber keine Betriebserlaubnis oder einen Versicherungsnachweis für das Gefährt. Er gab an, den Scooter als eine Art Rollstuhl zu nutzen, um seine Mobilität zu erhalten. Da es sich dabei jedoch um ein Kraftfahrzeug handelt, muss für die Nutzung im Straßenverkehr eine Zulassung sowie eine ausreichende Versicherung vorliegen. Der 84-Jährige verstieß damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass Elektrogefährte wie Elektroscooter und auch Hoverboards trotz der geplanten Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in jedem Fall über eine Haftpflichtversicherung, eine Betriebserlaubnis sowie funktionstüchtige Bremsen, Beleuchtung und Klingel verfügen müssen. Bis die Verordnung in Kraft tritt, ist die Nutzung von Elektrogefährten auf Straßen und Gehwegen weiterhin nicht erlaubt.
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