Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
POL-EL: Emsland
Grafschaft Bentheim - Achtung: Schulbeginn am Donnerstag
Emsland / Grafschaft Bentheim (ots)
Für mehrere tausend Erstklässler in der Grafschaft Bentheim und dem Landkreis Emsland beginnt in der kommenden Woche ein neuer Lebensabschnitt. Viele von ihnen, genau wie Schülerinnen und Schüler, die von der Grundschule an die weiterführenden Schulen wechseln, werden dabei vor eine neue Herausforderung gestellt. Auf dem oft unbekannten Schulweg müssen neue Gefahrensituationen erkannt und entsprechend gemeistert werden. Heike Bahr, Verkehrssicherheitsberaterin im Präventionsteam Lingen, rät Eltern, den Schulweg in den ersten Wochen nach der Einschulung gemeinsam zu beschreiten. Gerade in den ersten beiden Schuljahren sollten Kinder zu Fuß zur Schule gehen. Das Gefahrenbewusstsein der Kinder ist noch zu schwach ausgeprägt. Es fällt ihnen schwer, sich auf mehrere Dinge gleichzeitig zu konzentrieren und Gefahren im Straßenverkehr abzuschätzen. Erstklässler sind mit der Fülle von Anforderungen an sie als Fußgänger oftmals noch überfordert. Die Nutzung des Fahrrades als Fortbewegungsmittel sollte daher erst nach Ablegung der Radfahrprüfung in der 3. oder 4. Klasse erfolgen. Die Grundschulen im Emsland und der Grafschaft Bentheim haben bereits auf die Erstklässler reagiert und 'kleine gelbe Füße' im Schulumfeld aufgesprüht. Sie weisen den neuen Schülerinnen und Schülern den sichersten Weg zur Schule. Sogenannte "Elterntaxis" sind grundsätzlich kontraproduktiv. Grundschulkinder müssen lernen, sich im Straßenverkehr zu Recht zu finden. Diese Erfahrung bleibt ihnen verwehrt, wenn Eltern ihre Kinder ständig mit dem Auto zur Schule bringen. Einige Grundschulen haben bereits auf dieses Phänomen reagiert und sogenannte "Kiss and Go-Parkplätze" eingerichtet. Hier werden Eltern aufgefordert, einen Parkplatz abseits der Schule aufzusuchen und dem Kind die Möglichkeit zu geben, die letzten Meter zum Schuleingang selbstständig zu bewältigen. Die Polizei rät: Seien Sie Vorbild und beachten Sie selbst bestehende Verkehrsvorschriften. Kinder lernen durch Nachahmung. Nur durch ihr richtiges Verhalten lernt ein Kind sich vorschriftsmäßig zu verhalten. Gehen Sie den neuen Schulweg gemeinsam ab. Erklären Sie ihrem Kind die Gefahrenpunkte seines neuen Schulweges und üben sie gemeinsam richtiges Verkehrsverhalten. Auch das Warten an der Haltestelle und das Fahren mit dem Bus wollen gelernt sein. Machen Sie auf die Risiken im Umfeld der Bushaltestellen aufmerksam. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder genug Zeit für den Schulweg haben und den Bus ohne Eile erreichen können", erklärt Bahr. Transportieren Sie ihr Kind, falls unbedingt erforderlich, im Pkw nur angeschnallt und mit zugelassenem Kindersitz (ECE Norm 44/03 und 44/04). Fahren Sie, falls der Schulweg zu lang ist, nur gemeinsam mit ihrem Kind und dem Fahrrad zur Schule. Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres MÜSSEN hierbei den Gehweg benutzen, Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres KÖNNEN den Gehweg benutzen. Bei Fragen stehen die örtlichen Verkehrssicherheitsberater gerne zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen auch auf der Internetseite des niedersächsischen Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de).
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