POL-LER: Pressemitteilung zum Betrugsmittwoch - Klüger als der Betrüger Teil 13 - heute: CEO - Fraud
PI Leer/Emden (ots)
Betrugsmittwoch - Klüger als der Betrüger
Teil 13 - CEO - Fraud
Eine bundesweit auftretende Betrugsmasche ist auch vereinzelt in Ostfriesland vertreten und hat bereits in Unternehmen aus dem Inspektionsbereich für Probleme gesorgt. Wenn bei dieser Art von Betrug ein Schaden entsteht, ist in der Regel von Beträgen im mindestens mittleren fünfstelligen Bereich die Rede. Beim sogenannten "CEO-Fraud" geben sich die Täter zum Beispiel als Geschäftsführer (Chief Executive Officer = CEO) oder Handelspartner aus und veranlassen einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins Ausland. Zuvor haben die Täter Informationen jeglicher Art über das anzugreifende Unternehmen angesammelt. Hierfür wurde vorher auf Homepages, in Werbebroschüren, in Wirtschaftsberichten oder dem Handelsregister nach Informationen über das Unternehmen gesucht und besonderen Augenmerk auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments gelegt. Auch soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben, stellen wichtige Informationsquellen dar. Auf diese Weise verschaffen sich die Täter das für den Betrug notwendige Insiderwissen über das betreffende Unternehmen. Die Kontaktaufnahme durch die Täter, in welcher sie sich als Berechtigter ausgeben, erfolgt zum einen per Telefon, meistens aber per E-Mail, wobei die Mailadressen und Telefonnummern verfälscht oder verschleiert werden. Die Täter fordern, zum Beispiel unter Hinweis auf eine angebliche Unternehmensübernahme oder geänderte Kontoverbindungen, die Überweisung eines größeren Geldbetrages auf Konten im Ausland. Durch diese Masche konnten Kriminelle bislang bundesweit mehrere Millionen Euro erbeuten, mit zum Teil gravierenden Folgen für die betroffenen Unternehmen und die getäuschten Mitarbeiter. Die Polizei rät Unternehmen und ihren Verantwortlichen:
- Kontrollieren Sie die Informationen, die über Ihr Unternehmen öffentlich verbreitet werden. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter auf die im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen wahrnehmbaren Informationen. Besprechen Sie auch, welche Informationen am Telefon weitergegeben werden und welche nicht. - Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen beim Auftraggeber. Nutzen Sie dazu einen zweiten Kommunikationskanal. - Überprüfen Sie die Absender-E-Mail-Adresse. Nutzen Sie für Antworten nicht die direkte Antwortfunktion, sondern geben Sie die tatsächliche Adresse des Berechtigten von Hand ein. - Wenn es zum Vorfall kommt: Durch schnelle Hinzuziehung der Bank und der Polizei kann versucht werden, die Überweisungen anzuhalten. Eine detailliertere Beschreibung des Phänomens CEO-Fraud sowie umfassende Präventionstipps erhalten Sie auch unter www.bka.de oder https://www.polizei-beratung.de/themen-und-t ipps/gefahren-im-internet/ceo-fraud/
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